StartPanorama313.000 Euro aus Denkmalschutz-Sonderprogramm fließen ins Saarland

313.000 Euro aus Denkmalschutz-Sonderprogramm fließen ins Saarland

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Berlin/Saarland. In der heutigen Sitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages wurde entschieden, dass das Saarland insgesamt 312.882 Euro aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm erhält. Diese Mittel sind Teil des dreizehnten Denkmalschutz-Sonderprogramms, für das der Haushaltsausschuss 47,5 Millionen Euro bereitgestellt hat.

Markus Uhl, saarländischer CDU-Bundestagsabgeordneter und Mitglied des Haushaltsausschusses, begrüßte die Entscheidung: „Unsere Heimat ist reich an Bau- und Kulturdenkmälern. Seit 2009 hat der Bund über Sonderprogramme rund 500 Millionen Euro in den Denkmalschutz investiert. Dadurch konnten mehr als 3.000 national bedeutsame Kulturdenkmäler und historische Orgeln in ganz Deutschland saniert werden.“ Uhl betonte, dass diese Maßnahmen nicht nur zum Erhalt der Kulturlandschaft beitragen, sondern auch mittelständischen Bau- und Handwerksbetrieben zugutekommen.

Die Bundesförderung kann bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten betragen. Besonders im ländlichen Raum sei das Förderprogramm ein wichtiger Faktor für den Erhalt von Denkmälern und damit für die Pflege von Tradition und Heimatverbundenheit. „Es freut mich daher ganz besonders, dass die katholische Kirche St. Marien in Lebach eine Förderung über 150.000 Euro, die Friedenskirche in Alt-Saarbrücken 137.000 Euro und die protestantische Kirchengemeinde in Blieskastel-Wolfersheim für die Schlimbachorgel 25.882 Euro erhalten“, so Uhl weiter. Diese Förderungen sollen helfen, die Kulturdenkmäler für die Nachwelt zu erhalten.

Hintergrund:

In der Sitzung vom 18. Januar 2024 hatte der Haushaltsausschuss 47,5 Millionen Euro für das dreizehnte Denkmalschutz-Sonderprogramm bereitgestellt. Insgesamt wurden 514 Projektanträge mit einem Volumen von rund 202 Millionen Euro eingereicht. Der Haushaltsausschuss wählte davon 147 Projekte mit einem Gesamt-Fördervolumen von 47.354.019,71 Euro aus.

Diese Mittelvergabe unterstreicht die Bedeutung des Denkmalschutzes und die kontinuierliche Unterstützung des Bundes für den Erhalt wertvoller Kulturdenkmäler in Deutschland.

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