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Wählen ohne Wahlbenachrichtigung bei Stichwahl in Saarbrücken möglich

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Die Landeshauptstadt Saarbrücken informiert, dass die Teilnahme an der Stichwahl zur Regionalverbandsdirektorin beziehungsweise zum Regionalverbandsdirektor am Sonntag, dem 23. Juni, auch ohne Wahlbenachrichtigung möglich ist. Wählerinnen und Wähler, die im Wählerverzeichnis registriert sind, können mit Vorlage des Personalausweises oder eines anderen Lichtbildausweises im entsprechenden Wahllokal ihre Stimme abgeben.

Briefwählerinnen und Briefwähler, die bereits zur Hauptwahl am 9. Juni Briefwahl beantragt hatten, haben automatisch einen Wahlschein zur Stichwahl erhalten und sind daher im Wählerverzeichnis als Briefwählerinnen und Briefwähler vermerkt. Diese sind für die Wahl im Wahllokal gesperrt. Wer dennoch vor Ort wählen möchte, kann dies am Wahlsonntag mit Wahlschein und Personalausweis tun. Briefwählerinnen und Briefwähler, die ihre Wahlunterlagen verlegt haben, können hingegen nicht im Wahllokal wählen.

Weitere Informationen zur Wahl, einschließlich einer Wahllokalsuche, sind auf der Webseite der Stadt unter www.saarbruecken.de/wahlen verfügbar.

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