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Die Top 5 der Kreditmythen – Irrtümer sind dazu da, um sie aus der Welt zu schaffen

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Mythen gibt es seit ewigen Zeiten. Anfangs waren sie für uns Menschen von großer Bedeutung. Sie entstanden als es noch keine Schrift gab, weshalb Erzählungen mündlich weitergegeben wurden. Manchmal hielt man sie auch in Bildern fest, beispielsweise in Form von Höhlenmalereien. Anonyme erdachte Geschichten gibt es noch immer, und zwar in nahezu all unseren Lebensbereichen. Heute handelt es sich oft um Irrtümer – woher sie stammen oder worauf sie sich begründen, lässt sich in vielen Fällen nicht nachvollziehen. Eins ist sicher: Früher wie heute halten sich Mythen hartnäckig. Die fünf populärsten „Falschaussagen“ zum Thema Kredit haben wir nachstehend unter die Lupe genommen.

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Mythos 1: Das Bankkonto zu überziehen, ist günstiger als einen Kredit aufzunehmen

Viele Menschen nutzen ihren Dispokredit, um eine finanzielle Notlage zu überwinden. Mit Stand Januar 2022 hatten knapp 50 Prozent der Deutschen ihr Konto in Höhe von mindestens 1.500 Euro überzogen. Die exakten Prozentzahlen stellen sich wie folgt dar:

  • bis zu 250 Euro: 16,8 Prozent
  • zwischen 251 und 500 Euro: 16,8 Prozent
  • zwischen 501 und 750 Euro: 4,2 Prozent
  • zwischen 751 und 1.000 Euro: 6,3 Prozent
  • zwischen 1.001 und 1.500 Euro: 6,3 Prozent
  • zwischen 1.501 und 2.000 Euro: 11,6 Prozent
  • über 2.000 Euro: 37,9 Prozent

Zahlreiche Verbraucher loben am Dispo die Unkompliziertheit, ohne jeglichen Aufwand Geld verfügbar zu haben, auch wenn kein Guthaben mehr auf dem Konto vorhanden ist. Und sie haben Recht damit. Dem Mythos, dass die Kontoüberziehung günstiger als ein Ratenkredit ist, muss jedoch widersprochen werden. Fakt ist, dass – laut Stiftung Warentest – durchschnittlich 9,51 Prozent Dispozinsen anfallen. Deutlich höher präsentieren sie sich, wenn der Dispositionsrahmen überschritten wird. In der Regel ermöglichen Geldinstitute dies, jedoch lassen sie es sich sehr teuer bezahlen: Bis zu 16 Prozent können die Dispozinsen in diesem Fall betragen.

Bei einem Ratenkredit ist die Zinshöhe im Schnitt 41 Prozent niedriger. Aufgrund der hohen Dispozinsen raten Experten daher dringend davon ab, das Konto zu überziehen, wenn mehr als 500 Euro benötigt werden. Gleiches gilt, wenn man sich nicht sicher ist, dass der Dispo inklusive der dafür anfallenden Zinsen nicht in kurzer Zeit ausgeglichen werden kann. Da die Kontoüberziehung denkbar einfach ist, tappen viele Verbraucher in die „Schuldenfalle“, aus der sie sich meist nur noch schwer befreien können. Um von den gewaltigen Dispozinsen wegzukommen, stellt die Umschuldung durch die Aufnahme eines Ratenkredits eine gute Lösung dar. Vorteilhaft ist neben der deutlich geringeren Zinslast, dass

  • er mit einer überschaubaren Laufzeit einhergeht,
  • die Ratenhöhe individuell vereinbar ist,
  • der laufende Kredit Verbraucher praktisch zum schrittweisen Abbau der Schulden zwingt,
  • er im Gegensatz zum Dispo von der Bank nicht gekündigt werden kann.

Mythos 2: Den besten Kredit bekommt man bei seiner Hausbank

Viele potenzielle Kreditnehmer schlagen ohne nachzudenken den Weg zu ihrer Hausbank ein. In der Regel besteht eine langjährige Geschäftsbeziehung, die von beidseitigem Vertrauen geprägt ist. Man darf jedoch nicht vergessen, dass jedes Geldinstitut daran interessiert ist, seine eigenen Produkte zu verkaufen – und diese sind längst nicht immer die günstigen Kredite. Um die besten Konditionen herauszufinden, empfiehlt sich in jedem Fall die Nutzung eines kostenlosen, unabhängigen Kreditvergleichsportals wie beispielsweise smava. Verbraucher profitieren von zahlreichen Pluspunkten:

  • der Kreditvergleich hat keinerlei Einfluss auf den Schufa-Score
  • telefonische Beratung durch Kreditspezialisten
  • hohe Datensicherheit
  • aufgrund der Zusammenarbeit mit vielen Finanzpartnern findet sich eine große Auswahl an besonders günstigen Krediten
  • die Durchführung eines Online-Kreditvergleiches ist unkompliziert, schnell und bequem von zu Hause aus möglich

Aufgrund des Konkurrenzdrucks durch Online-Anbieter sind Banken stets darum bemüht, gleichfalls lukrative Kreditofferten auszuarbeiten und anzubieten. Diese können jedoch nur schwer mit den Angeboten der Direktbanken mithalten. Letztere verfügen über den Vorteil, keine Geschäftsstellen unterhalten zu müssen, sodass sie deutlich niedrigere, laufende Kosten zu tragen haben. Die Einsparungen in diesem Bereich kommen ihren Kunden in Form von geringeren Zinsen und Gebühren zugute – sowohl bei der Kreditaufnahme als auch für das Girokonto.

Mittlerweile gibt es sogar einige Online-Kreditunternehmen, die Darlehen mit Negativzinsen anbieten. D.h., sie versprechen, dass Kunden mehr Geld erhalten als sie später zurückzahlen müssen. Das klingt zunächst verlockend, worauf diese Marketingstrategie auch abzielt. Äußerst selten erhält man jedoch ein solches Angebot, zudem ist die Höhe der Darlehenssumme meist auf 1.000 Euro beschränkt. Erfahrungsgemäß werden sie, wenn überhaupt, nur an Kunden mit sehr guter Bonität einmalig vergeben. Die Online-Anbieter erhoffen sich, dass diese sich erneut an sie wenden, wenn wieder Kreditbedarf besteht – dann stehen jedoch erheblich schlechtere Konditionen im Raum.

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Pixabay.com © mermyhh CCO Public Domain

Langjährige Kunden von Hausbanken wenden sich oft für eine Kreditaufnahme vertrauensvoll an diese.

Mythos 3: Der Schaufensterzins zeigt einem den günstigsten Kredit

Bei dem sogenannten Schaufensterzins handelt es sich ebenso wie beim Minuszins-Angebot um eine Werbemaßnahme, die auf den ersten Blick das Interesse der Verbraucher erregt. Er beeindruckt mit besonderer Günstigkeit, die tatsächlichen Zinsen für den Kredit fallen jedoch meist wesentlich höher aus. Generell wird im Zusammenhang mit Darlehen von Größen gesprochen, die für Laien weder ersichtlich noch nachvollziehbar sind. Dass der Schaufensterzins auch als Werbezins bezeichnet wird, sagt bereits einiges über seinen Hintergrund aus.

Er ist allein der Zins, mit dem für ein bestimmtes Kreditangebot geworben wird. Die Bezeichnung Schaufensterzins begründet sich darauf, dass Geldinstitute ihn ebenso nutzen wie Ladengeschäfte ihre Schaufenster. Während Letztere Topseller und Co. dort platzieren, integrieren Banken ihre bestmöglichen Konditionen in die Marketingpräsenz. Warum viele Kunden diese letztendlich nicht erhalten, liegt daran, dass es eben schlichtweg die günstigste Alternative ist, die jedoch unter anderem eine hervorragende Bonität voraussetzt.

Jeder potenzielle Kreditnehmer verfügt über unterschiedliche persönliche Voraussetzungen. Grundsätzlich berechnen Geldinstitute ihre Darlehenszinsen unter Hinzuziehung zahlreicher verschiedener Faktoren. Dazu zählen sowohl bankinterne Konditionen für Varianten über bestimmte Laufzeiten sowie Summen als auch individuelle Risikozuschläge, die sich am Einkommen und der Bonität des Kunden orientieren. Jeder einzelne Bestandteil wird addiert und dem Zinssatz hinzugefügt.

Ganz klar ist es ärgerlich, wenn ein Kreditangebot mit einem Zinssatz von vier Prozent lockt und die konkrete Offerte letztendlich eine neunprozentige Verzinsung aufweist – Advertising mit dem Schaufensterzins ist allerdings ist Deutschland rechtmäßig. D.h., Geldinstituten ist es erlaubt, mit äußerst niedrigen Zinsen zu werben. Grundvoraussetzung ist einzig und allein, dass es tatsächlich eine derartige Variante gibt, die genauso vergeben werden würde, selbst wenn sie weit entfernt von der Realität ist. Zum Beispiel in Großbritannien ist es Banken verboten, generell mit dem Schaufensterzins zu werben. Dort muss er für mindestens 80 Prozent aller Kreditnehmer in Frage kommen.

Mythos 4: Die Schufa arbeitet immer gegen mich

Das Klischee, dass die Schufa gegen Verbraucher ist, hält sich seit langer Zeit hartnäckig. Tatsache ist: Auch wenn sie Auskunft an Geldinstitute gibt, liegt es nicht in ihrem Interesse, gegen potenzielle Kreditnehmer zu arbeiten. Häufig wird bemängelt, dass das Schufa-Verfahren intransparent sei. Richtig ist jedoch, dass es bereits offengelegt, mehrfach geprüft und wissenschaftlich anerkannt ist. Darüber hinaus bewährt sich die Vorgehensweise seit Langem in der Praxis.

Die Schufa selbst hebt hervor, dass die Behauptung, sie hindere Menschen bei der Durchführung von Geschäften, völlig haltlos ist. Vielmehr weist die Wirtschaftsauskunftei darauf hin, dass das Gegenteil der Fall ist. Zu ihren alltäglichen Aufgaben gehört die Bereitstellung von Bonitätsinformationen für Wirtschaft und Verbraucher. Somit unterstützt sie zuverlässig und schnell die von beiden Seiten gewünschten Geschäftsabschlüsse. Außerdem ist es auch den Auskunfteien zu verdanken, dass in Deutschland Verbraucherkredite eine 97,5-prozentige Rückzahlungsquote verzeichnen.

Letztendlich dient jede Wirtschaftsauskunftei auch dem Schutz der Bundesbürger vor einer Überschuldung. Bevor man einen Kreditantrag stellt, sollte eine kostenlose Selbstauskunft bei der Schufa eingeholt werden. Es kann vorkommen, dass falsche oder veraltete Informationen beinhaltet sind, die den Bonitätsscore verringern. Um gegen derartige Fehler vorzugehen, gibt es verschiedene Wege. Einerseits kann man sich direkt an die Schufa zur Klärung von Fragen wenden. Ggfs. geht sie auch auf den Veranlasser des Falscheintrages zu.

Des Weiteren können Verbraucher direkt das entsprechende Unternehmen oder Geldinstitut kontaktieren. Grundsätzlich gilt: Wurde der Schufa-Eintrag nicht vier Wochen zuvor angemahnt, hat der Betroffene das Recht auf seiner Seite. Die Einschaltung eines Rechtsanwaltes kann in diesem Fall hilfreich sein. Darüber hinaus verfügt die Schufa über einen Ombudsmann. Seine Beauftragung ist kostenfrei, in der Regel wird dessen Schiedsspruch von der Wirtschaftsauskunftei akzeptiert.

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Pixabay.com © Vi5-a-Vi5 CCO Public Domain

Die Mehrzahl der Geldinstitute arbeitet mit der Schufa zusammen.

Mythos 5: Einmal den Kreditvertrag unterschrieben, kommt man nicht mehr raus

Wer sich ein wenig mit der Rechtslage in Deutschland auskennt, weiß, dass dieser Mythos keinen Bestand hat. Vielmehr sorgte der Gesetzgeber zum Schutz der Verbraucher für eine Regelung in der Datenschutzverordnung, in der für jeden Kredit eine 14-tägige Widerrufsfrist festgeschrieben ist. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, auch nach deren Ablauf einen Ratenkredit zu stornieren. Allerdings ist das Geldinstitut berechtigt, in diesem Fall eine Entschädigung zu verlangen.

Dieser sind jedoch Grenzen gesetzt: Sie darf nicht mehr als drei Prozent der noch offenen Darlehenssumme betragen. Möchten Kreditnehmer innerhalb der ersten zwölf Monate eine Stornierung vornehmen, beträgt die höchstmögliche Entschädigung sogar nur 0,5 Prozent des Restbetrages. Dazu ein Beispiel:

Ein Kredit in Höhe von 10.000 Euro wird aufgenommen. Die monatliche Tilgung beträgt 200 Euro, sodass nach zehn Monaten bereits 2.000 Euro abbezahlt sind. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Stornierung. Der noch offene Kreditbetrag beläuft sich somit auf 8.000 Euro. Das Kreditinstitut darf nicht mehr als 0,5 Prozent Entschädigung verlangen. D.h., schlimmstenfalls fallen 40 Euro an.

Vorstehende Ausführungen zeigen auf, dass es durchaus Alternativen gibt, um aus einem bereits unterschriebenen Kreditvertrag herauszukommen. Je nachdem, wie hoch die aufgenommene Summe ist, halten sich nach Ablauf der Widerrufsfrist auch die Entschädigungskosten in Grenzen.

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