Vor kurzem hat der Bundestag das neue Heil- und Hilfsmittelgesetz beschlossen. Es verspricht mehr Qualität und größere Auswahl bei Hilfsmitteln und verbessert die Versorgung von Patienten, die auf Hilfsmittel wie Hörgeräte, Inkontinenzhilfen oder Rollatoren angewiesen sind. „Es gilt nun, das Gesetz mit Leben zu füllen und Patienten und Beschäftigten ausreichend über die neuen Regelungen aufzuklären. Die SPD-Landtagsfraktion widmet diesen neuen Regelungen daher eine Veranstaltung“, erklärt der sozialpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Dr. Magnus Jung. „Die Nachfrage nach Physio- oder Ergotherapeuten, Logopäden oder Podologen ist in den letzten Jahren gestiegen. Und auch die Verordnung von Hilfsmitteln, wie Hörgeräten, Inkontinenzhilfen oder Rollatoren wird aufgrund des demographischen Wandelns der Gesellschaft immer weiter ansteigen. Gleichzeitig bringt der technische Fortschritt immer neue Produkte auf den Markt. Damit Patienten sicher und richtig versorgt sind und ihre Behandlung nicht am Bürokratiedschungel scheitert, hat die Bundesregierung auf SPD-Initiative das Heil- und Hilfsmittelgesetz geändert“,
Für Patienten bringen die Änderungen viele Vorteile mit sich:
- Billiganbieter dürfen nicht mehr den Vorzug bei Ausschreibungen erhalten. Für die Patienten bedeutet das, dass die Qualität ihrer Hilfsmittel steigt. Die Krankenkassen dürfen bei der Verordnung nicht nur auf den Preis schauen; die Qualität von Produkten und Dienstleistungen muss nun zwingend berücksichtigt werden.
- Patienten können eine Auswahl aus verschiedenen Hilfsmitteln treffen.Krankenkassen sind verpflichtet, ihren Patienten ohne Zusatzkosten eine Auswahl an Hilfsmittel zu ermöglichen und diese auch wohnortnah zu gewährleisten. So können sich die Patienten nicht nur das für sie passende Hilfsmittel aussuchen, sondern haben auch ein Recht darauf, ein Alternativprodukt zu kaufen, wenn das Produkt nicht wohnortnah verfügbar ist.
- Besserer Überblick und Aktualität. Im Hilfsmittelverzeichnis finden Patienten die Produkte, für die grundsätzlich eine Pflicht zur Leistungsübernahme der gesetzlichen Krankenkassen besteht. Bis Ende 2018 soll dieses Verzeichnis aktualisiert und bereinigt werden, sodass regelmäßige aktuelle und neueste Informationen über Hilfsmittel bereitstehen.
Die SPD-Landtagsfraktion sieht in dieser Gesetzesnovelle einen wichtigen Schritt zum Wohle älterer, chronisch und mehrfach erkrankter Patienten, Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung, der ihnen den Lebensalltag mit Hilfsmitteln erleichtert.
Um über die neuen Regelungen zu informieren und mit Gästen über die Chancen der Versorgungsverbesserung zu diskutieren, lädt die SPD-Landtagsfraktion Interessierte zum Gesundheitsforum zu dem Thema „Neue Versorgungschancen mit dem neuen Heil- und Hilfsmittelgesetz“ ein.
Interessierte sind herzlich zu dieser Veranstaltung eingeladen am:
Montag, 3. Juli 2017, 15.30 Uhr
Großes Restaurant im Landtag des Saarlandes