Infostand von Betreuungsbehörde, Betreuungsvereinen und Amtsgericht
Die Betreuungsbehörde des Regionalverbands Saarbrücken, das Amtsgericht Saarbrücken und die drei in der Region tätigen Betreuungsvereine sind am Donnerstag, den 5. September, mit einem Infostand in der Saarbrücker Bahnhofstraße in Höhe Karstadt vertreten. Was ist eine Vorsorgevollmacht? Was bedeutet rechtliche Betreuung und wem hilft sie? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen allen Interessierten von 11 bis 15 Uhr Rede und Antwort.
Ein Unfall, eine schwere Krankheit oder eine Alterserkrankung kann einen Menschen in die Situation bringen, keine rechtlich wirksamen Entscheidungen mehr für sich treffen zu können. Mit einer Vollmacht kann jeder Bürger vorsorgen und einen oder mehrere Menschen seines Vertrauens benennen, die für ihn handeln und entscheiden. Wer keine Vollmacht erteilen möchte, kann in einer Betreuungsverfügung festlegen, wer Betreuerin oder Betreuer werden soll. Die Amtsgerichte bieten die Möglichkeit, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen zu hinterlegen.