Im Rahmen eines „Öffentlichen Appells“ zum 64. Geburtstag der Bundeswehr am heutigen Dienstag in Saarlouis hat Ministerpräsident Tobias Hans dem Fallschirmjägerregiment 26 als Teil der „Saarlandbrigade“ ein Fahnenband als sichtbares Zeichen der Wertschätzung und Anerkennung verliehen.
„Wir Saarländer sind stolz auf unsere Bundeswehr. Sie steht für die Friedenserhaltung, sie schützt unsere freiheitliche Demokratie und leistet einen entscheidenden Beitrag zur Sicherung des Weltfriedens und der Stabilität. Deshalb ist es mir eine große Ehre, dem Fallschirmjägerregiment 26 als sichtbares Zeichen der Wertschätzung ein Fahnenband an seine Truppenfahne anzubringen“, sagte Ministerpräsident Tobias Hans bei der Verleihung des Fahnenbandes.
Hintergrund:
Fahnenband:
Die Verleihung eines Fahnenbandes ist eine seltene und die höchste Ehrung, die einem Militärverband durch ein Land verliehen werden kann. Mit dem Fahnenband zur Truppenfahne werden Bataillone, Geschwader und Regimente gewürdigt, die lange Zeit in einem Bundesland stationiert und in das gesellschaftliche Leben vor Ort auf vorbildliche Weise eingebunden sind.
Luftlandbrigade 1 „Saarlandbrigade“ und Fallschirmjägerregiment 26:
Die Luftlandebrigade ist eine am 1. April 2015 aufgestellte Brigade des deutschen Heeres mit Sitz des Stabes in Saarlouis. Unterstellte Truppenteile befinden sich auch in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Die Brigade bündelt mit ihren 4100 Soldatinnen und Soldaten die Kräfte aller Fallschirmjäger, Luftlandeaufklärer und Luftlandepioniere. Die Brigade bildet ein Element der nationalen Krisenvorsorge und hat unter anderem zum Auftrag, spezialisierte Operationen, insbesondere militärische Evakuierungsoperationen und bewaffnete Rückführungen, zu planen, vorzubereiten und durchzuführen. Im Jahr 2011 nahmen 600 Soldaten am bislang größten Einsatz der Saarlandbrigade in Afghanistan teil.
Das zur Luftlandebrigade 1 gehörende Fallschirmjägerregiment 26 ist mit insgesamt elf Kompanien an den Standorten Zweibrücken und Merzig stationiert. Das Regiment stellt Kräfte und Mittel zur Führung und Versorgung einschließlich der truppensanitätsdienstlichen Versorgung der Ebene 1 des Regiments bereit.