StartWirtschaftNeue Frist für die Bekanntgabe von Steuerbescheiden

Neue Frist für die Bekanntgabe von Steuerbescheiden

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Der Bund der Steuerzahler Saarland e.V. informiert über eine wichtige Änderung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden. Verwaltungsakte wie Steuerbescheide gelten nun erst am vierten Kalendertag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben, anstatt wie bisher am dritten Tag. Diese Änderung wurde durch das am 13. Juni 2024 beschlossene Postrechtsmodernisierungsgesetz eingeführt.

Die neue 4-Tages-Fiktion berücksichtigt die verlängerten Laufzeitvorgaben für die Zustellung von Briefen durch Postdienstleister. Diese Regelung gilt auch für elektronisch übermittelte Bescheide. Ein Beispiel verdeutlicht die neue Berechnung: Ein Steuerbescheid, der am 1. Oktober 2024 (Dienstag) erstellt und versandt wird, gilt erst am 5. Oktober 2024 (Samstag) als bekannt gegeben. Da der Samstag und der darauffolgende Sonntag nicht mitzählen, beginnt die einmonatige Einspruchsfrist am Montag, dem 7. Oktober 2024, und endet am 7. November 2024 (Donnerstag).

Weitere Informationen zu Steuerbescheiden und Fristenberechnung sind im Ratgeber Nr. 10 – Rechtsbehelfe im Besteuerungsverfahren des Bundes der Steuerzahler erhältlich. Dieser kann online unter https://steuerzahler.de/ratgeber/oder telefonisch unter 030/259396-0 bestellt werden.

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