StartRegionalLandkreis SaarlouisUpdate: L 170 – Vollsperrung am Limberg bei Wallerfangen bleibt weiterhin notwendig

Update: L 170 – Vollsperrung am Limberg bei Wallerfangen bleibt weiterhin notwendig

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Die L 170 zwischen Wallerfangen und der Anschlussstelle Dillingen (Landkreis Saarlouis) bleibt aus Sicherheitsgründen bis auf Weiteres gesperrt. Die geologische Instabilität des Hangs birgt die Gefahr von Erdrutschen, bei denen Felsgestein, Erd- und Geröllmassen sowie Bäume auf die Straße stürzen können. Der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) stimmt aktuell das weitere Vorgehen mit allen beteiligten Akteuren wie der Verkehrsbehörde, der Kommune und dem Bodengutachter ab.

Der Verkehr wird wie bisher über die A8 (Anschlussstelle Dillingen-Mitte bis Anschlussstelle Wallerfangen) zurück auf die L 170 umgeleitet. Die Gegenrichtung verläuft entsprechend umgekehrt. Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer werden gebeten, auf Verkehrsmeldungen zu achten, mögliche Störungen bei der Routenplanung zu berücksichtigen und ausreichend Fahrzeit für die Umleitungsstrecke einzuplanen.

Hintergrund:

Die L 170 zwischen Wallerfangen und der Anschlussstelle Dillingen musste Ende Juni 2024 aus Sicherheitsgründen gesperrt werden. Ursache ist der Hang oberhalb der Straße, an dem es bereits in der Vergangenheit mehrfach zu Rutschungen gekommen ist. Das Unwetter vom 17. Mai 2024 hat am Limberg erneut Erd- und Geröllmassen gelöst, entwurzelte Bäume drohen abzurutschen. Ein weiteres Unwetter am 29. Juni 2024 hat die Gefahrenlage zusätzlich verschärft. Die Straße wurde schließlich in Absprache mit der Gemeinde Wallerfangen aus Sicherheitsgründen vollständig gesperrt. Am 5. Juli fand ein gemeinsamer Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinde Wallerfangen, des Landkreises Saarlouis, der Autobahn GmbH, der Straßenmeisterei Völklingen und einem Ingenieurbüro statt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren sich darüber einig, dass der Zustand des Limbergs eine hohe Gefahr für die darunter verlaufende Straße darstellt und eine Verkehrsfreigabe aufgrund des derzeit unkalkulierbaren Risikos nicht vertretbar ist.

Quelle: LfS

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