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DGB Saarland und Arbeitskammer begrüßen neues Personalvertretungsgesetz: Mehr Mitbestimmung und Teilhabe im öffentlichen Dienst

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Der DGB Saarland und seine Mitgliedsgewerkschaften haben den Entwurf des neuen saarländischen Personalvertretungsgesetzes (SPersVG) als wichtigen Schritt zur Stärkung der Mitbestimmung im Öffentlichen Dienst gewürdigt. Gemeinsam mit der Arbeitskammer des Saarlandes loben sie die Modernisierung des Gesetzes, das insbesondere auf die veränderten Anforderungen der heutigen Arbeitswelt eingeht. Mit der Novellierung soll die Mitbestimmung der Personalräte erheblich ausgeweitet und gleichzeitig den Herausforderungen der digitalen Arbeitswelt Rechnung getragen werden.

Mehr Demokratie und Mitbestimmung im öffentlichen Dienst

Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer des Saarlandes, unterstrich die Dringlichkeit der Novellierung: „Es ist im Sinne aller saarländischen Arbeitnehmer*innen wichtig und notwendig, das in die Jahre gekommene SPersVG an die heutige Arbeitswelt anzupassen. Mitbestimmung als gelebte Demokratie am Arbeitsplatz kann nur funktionieren, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen den notwendigen Handlungsspielraum gewährleisten.“ Das neue Gesetz bietet eine Stärkung der Mitbestimmung und sorgt dafür, dass das Land als guter Arbeitgeber weiterhin erfolgreich agieren kann.

Stärkung der Mitbestimmungsrechte durch Allzuständigkeit und Digitalisierung

Eine der entscheidendsten Neuerungen im neuen Gesetzesentwurf ist die Einführung der sogenannten „Allzuständigkeit“. Diese schließt bisherige Beteiligungslücken und erweitert die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Personalräte erheblich. Timo Ahr, stellvertretender DGB-Bezirksvorsitzender für Rheinland-Pfalz und das Saarland, zeigte sich erfreut über die Regelung: „Die Allzuständigkeit ist ein großer Erfolg, der den Personalräten mehr Handlungsspielraum gibt.“ Darüber hinaus berücksichtigt der Gesetzesentwurf die fortschreitende Digitalisierung. So sind künftig Personalratssitzungen, Beschlussfassungen und Personalversammlungen als Video- oder Telefonkonferenzen möglich, was die Mitbestimmung in Zeiten von Homeoffice und mobiler Arbeit deutlich erleichtert.

Weitere zentrale Neuerungen: Freistellungen und Wahlrechte

Auch die Freistellungsgrenzen für Personalräte werden verbessert. Schon ab 150 Wahlberechtigten soll ein Personalratsmitglied im Umfang der Hälfte einer Vollzeitbeschäftigung freigestellt werden können. Besonders positiv bewerteten die Gewerkschaften die Abschaffung der Altersgrenze für das Wahlrecht bei Auszubildenden. Nun dürfen auch Jugendliche unter 18 Jahren den Personalrat wählen.

Gleichstellung und Inklusion im Fokus

Ein weiterer wichtiger Fortschritt liegt in der verstärkten Förderung der Gleichstellung sowie der Inklusion von Menschen mit Behinderungen. In § 76 des neuen Gesetzes wird die Teilhabe behinderter Menschen sowie ihnen gleichgestellter Personen am Arbeitsleben umfassend geregelt. Caspar betonte: „Diese Regelungen tragen dazu bei, dass eine gleichberechtigte Teilhabe aller Geschlechter und Menschen mit Beeinträchtigungen gewährleistet wird.“

Neue Kompetenzen für die Einigungsstelle

Eine überarbeitete Regelung betrifft die Entscheidungskompetenz der Einigungsstelle. Hier werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts von 1995 umgesetzt, was die Handlungsfähigkeit der Personalvertretungen weiter stärkt. Thomas Müller von ver.di begrüßte diesen Fortschritt und betonte, dass die gewerkschaftlichen Forderungen weitgehend in den Gesetzesentwurf eingeflossen seien.

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