Regionalverbandsdirektor Peter Gillo: „Bei Notfällen wird niemand abgewiesen“
Ab Mittwoch, den 22. Dezember, gilt in den Dienstgebäuden des Regionalverbands die 3G-Regelung. Der Zutritt zu den Innenräumen ist dann nur noch nach Vorlage eines Nachweises über den vollständigen Impfschutz gegen Corona oder mit einer Genesenenbescheinigung nach überstandener Corona-Infektion möglich. Alternativ ist der Zutritt auch nach Vorlage eines negativen Schnelltest-Ergebnisses möglich. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.
Regionalverbandsdirektor Peter Gillo: „Als sozialer Dienstleister und auch als Arbeitgeber ist es unser Ziel, ein möglichst hohes Schutzniveau für alle Kundinnen und Kunden sowie Mitarbeitenden zu gewährleisten. Angesichts der aktuellen pandemischen Lage und der gut ausgebauten Test- und Impfinfrastruktur ist die Einführung der 3G-Regelung folgerichtig. Wir sind uns aber unserer sozialen Verantwortung bewusst und deshalb wird bei Notfällen niemand aufgrund eines fehlenden Nachweises abgewiesen.“
Im direkten Umfeld der größten Dienstgebäude des Regionalverbands, beispielsweise dem Jugend- und Sozialamt in der Europaallee oder dem Saarbrücker Schloss, sind zahlreiche Testzentren in Betrieb. Ein Schnelltest ist so in der Regel auch zeitnah möglich. Eine Übersicht über die Corona-Testzentren im Regionalverband finden Sie unter www.regionalverband.de/teststationen. Für den Mobilen Beratungsdienst vor Ort in den Städten und Gemeinden gelten die jeweiligem Zutrittsregelungen der Rathäuser.