StartWirtschaftAbtrennung von Verkaufsflächen möglich, um Teilöffnung zu erreichen

Abtrennung von Verkaufsflächen möglich, um Teilöffnung zu erreichen

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Im Zuge der Öffnung des Einzelhandels ab Montag unter Auflagen wird es im Saarland möglich sein, die Verkaufsfläche von Geschäften im Einzelhandel auf unter 800qm zu reduzieren, um so zumindest eine Teilöffnung zu erreichen. Damit wird auch eine einheitliche Regelung der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland sichergestellt. Dies soll möglich sein, wenn eine qualifizierte Abtrennung der Verkaufsfläche von restlichen Flächen erfolgt. Eine qualifizierte Abtrennung ist eine physische und optische Abtrennung der geöffneten Verkaufsfläche, die die Zutrittsmöglichkeit und Einsehbarkeit der Restfläche ausschließt. Dies kann beispielsweise durch Öffnung nur einzelner Geschosse geschehen, durch abtrennbare Verkaufsräume oder durch die Abtrennung durch Schiebetüren, Rollos oder überkopfhohe Regalwände. Dazu Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger: „Im direkten und schnellen Austausch mit dem Einzelhandelsverband und den Kollegen in Rheinland-Pfalz kommen wir zu dieser einheitlichen Regelung. Das bietet auch Geschäften mit mehr als 800qm eine faire Chance. Am wichtigsten ist und bleibt, dass alle Geschäfte – egal wie groß – sicherstellen müssen, dass Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln eingehalten werden können.“
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