Saarland hebt Maskenpflicht weitestgehend auf. Die Bundesregelungen sowie die Regelungen des Musterhygieneplans in Schulen bleiben zunächst bestehen. Verordnung bis einschließlich 4. März 2023 gültig.
Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens sowie der Belegungs- und Hospitalisierungsraten in den saarländischen Krankenhäusern wurde im heutigen Ministerrat entschieden, die in der Corona Verordnung des Saarlandes vom 11. Januar 2023 verankerte Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Bedeckung) oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und in Gemeinschaftsräumen von Obdachlosenunterkünften und von Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern zum 2. Februar 2023 aufzuheben. Zudem werden die Regelungen zur Absonderung und absonderungsersetzenden Maßnahmen angepasst und der bisherigen Artikel 2, Verordnung zum Schulbetrieb sowie zum Betrieb von Kindertageseinrichtungen während der Corona-Pandemie, gestrichen. Die Bundesregelungen sowie die Regelungen des Musterhygieneplans in Schulen bleiben zunächst bestehen.
Diese Verordnung ist bis einschließlich 4. März 2023 gültig.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit