Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine ausschließlich bei Haus- und Wildschweinen vorkommende, gefährliche Viruserkrankung, die sich seit einigen Jahren in Osteuropa ausbreitet und in Richtung Deutschland auf dem Vormarsch ist. Ein Impfstoff steht derzeit und auch in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung.
Neben der Jägerschaft und den Nutztierhaltern kann auch die Bevölkerung wesentlich dazu beitragen, den Eintrag der Seuche in die heimischen Nutz- und Wildtierbestände und die weitere Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern.
Mit Blick auf die ASP ergeben sich einige Fragen, die nachfolgend beantwortet werden.
Fragen und Antworten zur Afrikanische Schweinepest (ASP)
Ist die ASP gefährlich für den Menschen?
Nein. Eine Ansteckungsgefahr für den Menschen und Haustiere besteht nicht, da der Erreger nicht auf Menschen übertragbar ist und keine Infektion hervorrufen kann. Dies gilt auch für den Verzehr von Schweinefleisch und daraus hergestellten Produkten.
Solange kein Ausbruch bei Wildschweinen festgestellt wird und Sperrgebiete eingerichtet werden, können sich Menschen nach wie vor frei im Wald bewegen.
Wie wird die ASP übertragen und was hat das mit mir zu tun?
Die Übertragung und Weiterverbreitung erfolgt direkt von Wild- oder Hausschweinen auf andere Wild- oder Hausschweine entweder über das Blut angesteckter Tiere, da dieses insbesondere sehr ansteckend ist, oder indirekt über kontaminierte Gegenstände, wie beispielsweise unachtsam weggeworfene Lebensmittel von infizierten Schweinen.
Welche vorbeugenden Maßnahmen kann jeder Einzelne ergreifen?
Wahrscheinlich wurde das ASP-Virus durch das Verfüttern von Speiseabfällen an Hausschweine bzw. durch das unachtsame Wegwerfen von Lebensmitteln in der Natur auf Wildschweine übertragen. Dies ist der Hauptübertragungsweg über größere Entfernungen bei Neuausbrüchen in bis dahin ASP-freie Gebiete. Dabei ist vor allem Reiseproviant (Salami, Schinken, alle Rohwursterzeugnisse) und gekühltes Fleisch besonders gefährlich, da das ASP-Virus in diesen Erzeugnissen monatelang überleben kann.
Fleisch und tierische Erzeugnisse aus Nicht-EU-Ländern dürfen daher nicht mitgebracht werden. Alle Bürger und insbesondere Reisende müssen ganz konsequent dieses Verbot einhalten, um eine ASP-Einschleppung nach Deutschland mit ihren enormen wirtschaftlichen Folgeschäden zu verhindern.
Was ist bei der Entsorgung von Speiseabfällen zu beachten?
Fleisch und Lebensmittelreste sind in geschlossenen Müllbehältern wildschwein-sicher zu entsorgen. Das gilt für das Vesperbrot an der Autobahnraststätte genauso, wie für die übrig gebliebene Wurst an der Grillstelle im Wald. Werfen Sie derartige Abfälle nicht in der freien Landschaft weg!
Die Verfütterung von Speiseresten und Speiseabfällen an Nutztiere ist generell verboten. Dies gilt auch für Wildschweine, die in Wildparks gehalten werden.
Was tue ich, wenn ich in Wald und Flur ein verendetes Wildschwein finde?
Berühren Sie den Kadaver nicht, melden Sie den Fund bitte dem zuständigen Jagdpächter, dem Forstamt oder dem Landesamt für Verbraucherschutz (LAV), Tel.: 0681-9978-4500, tiergesundheit@lav.saarland.de.Die Fundstelle muss wieder auffindbar sein (wenn möglich die GPSKoordinaten bestimmen und notieren oder per Tierfund-App: https://www.tierfund-kataster.de/tfk/tfk_beschreibung.phpan das LAV senden).Außerhalb der üblichen Dienstzeiten der Behörden wenden Sie sich an die örtlich zuständige Polizeidienststelle.
Was kann ich sonst noch tun?Landwirtschaft und Jägerschaft ergreifen zahlreiche Maßnahmen, um ein Übergreifen der ASP auf die Haus- und Wildschweinebestände bestmöglich zu verhindern. Die Jäger senken die Wildschweindichte in Deutschland so stark wie möglich ab. Unterstützen können Sie die Jägerschaft dabei, indem Sie Verständnis für groß angelegte und revierübergreifende Drückjagden aufbringen. Dabei kann es zu kurzfristigenBeeinträchtigungen beim Betreten des Waldes oder zu Straßensperrungen kommen. Die Jägerschaft ist bemüht, sie auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Auch können Sie den Jägern bei ihrer wichtigen Arbeit