Die Arbeitskammer des Saarlandes kritisiert den Umgang des Gipfels der Großregion mit der Corona-Krise. Die Großregion muss in der Corona-Krise die Chance am Schopf packen und zeigen, dass nur grenzüberschreitende Lösungen ein grenzüberschreitendes Problem lösen können. „Die Verantwortlichen müssen die Großregion als Chance begreifen und die nationalstaatliche Abschottung schnell überwinden“, fordert Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer des Saarlandes. „Während Arbeitskräfte aus den Anrainerstaaten immer herzlich willkommen waren, um wirtschaftliche Entwicklung und Stabilität zu leisten, und konsumierende Kunden aus der Großregion, um den Einzelhandel zu stärken, wurden in der Krise Grenzgänger als erste nach Hause geschickt, Grenzen dicht gemacht und den „systemrelevanten“ Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus den Nachbarstaaten weite Umwege zugemutet, um bei uns ihren Dienst zu tun“, so Thomas Otto. „Dabei können wir Großregion. Das zeigt sich im Fall der Verlegung von französischen Intensivpatienten in saarländische Kliniken, wo wir den europäischen Gedanken selbstverständlich umgesetzt haben.“
Die Arbeitskammer fordert die Partner der Großregion deshalb auf, jeglicher Benachteiligung von Grenzgängern in der Corona-Krise entgegenzuwirken. „Dazu gehört auch, die Grenzübergänge schnellstmöglich zu öffnen“, so Otto. „Und es ist an der Zeit, dass sich die Krisenstäbe auf Ebene der Großregion vernetzen, damit abgestimmte Maßnahmen entwickelt werden können.“
Die Arbeitskammer diskutiert zurzeit im Wirtschafts- und Sozialausschuss der Großregion, wie aus der Großregion eine europäische Modellregion bei der Nutzung der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) werden könnte. Die Corona-Tests und –behandlungen können nach Ansicht der Arbeitskammer auch grenzüberschreitend organisiert werden. „Da das Virus an Grenzen nicht Halt macht, brauchen wir grenzüberschreitende Konzepte zur Eindämmung“, so Otto.
„Wir brauchen auch schnelle Lösungen für Grenzgänger in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen“, sagt Otto. Wichtiger Schritt dabei ist die Ankündigung des Finanzministeriums, die Tage des Homeoffice für Grenzgänger in der Corona-Krise nicht auf die Tage der heimischen Arbeit anzurechnen, weil diese sonst ihre Grenzgängereigenschaft verlieren würden.
Auch in der Arbeitsrechtsberatung der Arbeitskammer gingen in den vergangenen Wochen viele Fragen von Grenzgängern ein, u.a. zum Kurzarbeitergeld. „Ausdrücklich darauf hinweisen möchten wir in diesem Zusammenhang, dass auch Grenzgänger, die in Deutschland arbeiten, Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben. Das ist keine freiwillige Leistung der Arbeitgeber“, betont Thomas Otto.
Auch in der Arbeitsrechtsberatung der Arbeitskammer gingen in den vergangenen Wochen viele Fragen von Grenzgängern ein, u.a. zum Kurzarbeitergeld. „Ausdrücklich darauf hinweisen möchten wir in diesem Zusammenhang, dass auch Grenzgänger, die in Deutschland arbeiten, Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben. Das ist keine freiwillige Leistung der Arbeitgeber“, betont Thomas Otto.
Mehr Informationen dazu gibt es in den FAQ zur Corona-Krise auf unserer Internetseite www.arbeitskammer.de.
Bei weitergehenden Fragen helfen die Arbeitsrechtsberatung der Arbeitskammer und die jeweilige Gewerkschaft.