Die Arbeitskammer begrüßt, dass sich Bund und Länder nach langen und kontroversen Verhandlungen vergangenen Freitag in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) doch noch auf einen Kompromiss zur künftigen Ausgestaltung der insgesamt 160 Milliarden Euro schweren Wissenschaftspakte einigen konnten. Die wichtigste Botschaft: Die Gelder aus dem Nachfolgeprogramm des Hochschulpaktes (künftig „Zukunfts-vertrag Studium und Lehre stärken“) werden ab 2021 unbefristet gezahlt. Der Bund steigt damit dauerhaft und in der breiten Fläche in die Finanzierung der (staatlichen) Hochschulen ein.
„Das ist zweifellos eine gute Nachricht für die Hochschulen und ein längst überfälliger Schritt nach der Grundgesetzänderung vor vier Jahren“, betont Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer. Für die Hochschulen bedeutet dies ab 2021 mehr Planungssicherheit und Verlässlichkeit, was auch dringend benötigt wird.
Das akademische Personal an den Hochschulen hat allerdings vergeblich auf solch eine Verlässlichkeit und Planungssicherheit gehofft. Denn leider ist es nicht gelungen, verbindliche Vorgaben zur Schaffung von Dauerstellen im akade-mischen Mittelbau zu vereinbaren. „Gute Wissenschaft braucht Gute Arbeit. Und Daueraufgaben wie etwa in der Lehre müssen auch mit Dauerstellen abgesichert werden – nur dann lassen sich Lehre und Studienbedingungen in der Breite der Hochschulen nachhaltig verbessern“, sagt Jörg Caspar, Vorstands-vorsitzender der Arbeitskammer.
Bedauerlicherweise wurde nämlich der vom Bund vorgeschlagene Parameter „unbefristetes wissenschaftliches Personal“ im neuen Zukunftsvertrag nicht berücksichtigt. „Damit wurde eine wichtige Chance vertan, dem Befristungsunwesen und den ausufernden Kettenarbeitsverträgen in der Wissenschaft endlich einen Riegel vorzuschieben und wirksame Anreize für Gute Arbeit und bessere Beschäftigungsbedingungen im akademischen Mittelbau zu setzen“, sagt Jörg Caspar. Bundesweit sind nach wie vor neun von zehn wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur befristet und mit teils sehr geringen Vertragslaufzeiten beschäftigt, weshalb sie sich von einem Vertrag zum nächsten hangeln müssen – attraktive Arbeitsbedingungen und planbare Karriere-wege sehen anders aus.
Unter dem Motto „Frist ist Frust“ hatte hier zuvor noch ein Zusammenschluss aus GEW, ver.di und dem Netzwerk Gute Arbeit in der Wissenschaft zurecht großen Druck auf die GWK-Verhandlungen gemacht und gefordert, dass die Mittel aus dem Nachfolge-Hochschulpakt vollständig für dauerhafte Beschäftigungs-verhältnisse verwendet werden. Stattdessen soll nun das Ziel, mehr Dauerpersonal zu schaffen, in Selbstverpflichtungen verankert werden, die jedes Land einzeln und in Absprache mit dem Bund und den anderen Ländern formuliert. Hier sind nun die Länder in der Pflicht, auch verbindliche Zielvorgaben zu machen und sich nicht durch wachsweiche Absichtserklärungen aus der Verantwortung zu stehlen.
Kritisch ist aus Sicht der Arbeitskammer ebenso die fehlende Dynamisierung im neuen Zukunftsvertrag. Um Tariferhöhungen und Inflation auszugleichen, wollten die Länder für die Hochschulen (laut Wissenschaftsrat immerhin das „Herzstück des Wissenschaftssystems“) einen jährlichen Aufwuchs der Bundesmittel um drei Prozent, konnten sich an dieser Stelle jedoch nicht durchsetzen. Stattdessen wird es in 2024 eine einmalige, durchaus kräftige Erhöhung geben, die aber die geforderte Dynamisierung nicht ganz abdecken dürfte.
Deutlich besser schneiden hier erneut die außeruniversitären Forschungs-einrichtungen ab: Über den Pakt für Forschung und Innovation, auf den mit rund 120 Milliarden Euro das mit Abstand größte Gesamtvolumen der drei Wissenschaftspakte entfällt, werden den vier großen Forschungsorganisationen (Fraunhofer-Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft, Leibniz-Gemeinschaft und Max-Planck-Gesellschaft) sowie der Deutschen Forschungsgemeinschaft auch weiterhin jährliche Etatsteigerungen von drei Prozent garantiert – nun wieder mitfinanziert von den Ländern und sogar auf zehn Jahre festgeschrieben. Max Planck, Helmholtz & Co sind damit die klaren Gewinner der neuen Bund-Länder-Vereinbarung.
Positiv zu bewerten ist, dass es der Landesregierung gelungen ist, auch im Nachfolgeprogramm des Hochschulpakts im Rahmen der Übergangsregelungen Sonderpauschalen für das Saarland auszuhandeln. Danach gibt es für 2021 und 2022 jeweils 1 Million Euro zusätzlich aus der Pauschale für die Stadtstaaten. Da nun aber in dem neuen Zukunftsvertrag die Bundesmittel 1:1 von den Ländern kofinanziert werden müssen und das Saarland an dieser Stelle keine Sonder-behandlung mehr erfährt, könnte es insgesamt teurer werden.
Wie viel Geld aber letztendlich aus dem neuen Zukunftsvertrag ins Saarland fließen wird, kann derzeit kaum abgeschätzt werden. Denn die Verteilung der Bundesmittel auf die Länder wird jährlich neu berechnet und von drei unterschiedlich gewichteten Parametern abhängen: Studienanfänger (20 %), Studierende in Regelstudienzeit plus zwei Semester (60 %) und Absolventen (20 %). Hier warten also noch einige Rechenaufgaben, auch im Hinblick auf die Frage, ob ausreichend Haushalts-vorsorge getroffen wurde.