Die Polizei Völklingen informiert:
Trunkenheitsfahrt auf der BAB 620 FR Saarlouis
Autobahn A 620 FR Saarlouis (ots) – Am Sonntag, den 16.02.2025, gegen 06:00 Uhr, teilte ein Verkehrsteilnehmer einen auffällig fahrenden VW auf der Autobahn A620 in Fahrtrichtung Saarlouis mit. Hierbei würde der VW u.a. in Schlangenlinien geführt sowie mit ca. 60km/h. Der VW konnte in Höhe der Anschlussstelle Wadgassen festgestellt und einer Kontrolle unterzogen werden.
Der 23jährige Fahrzeugführer war deutlich alkoholisiert. Ein angebotener Atem-Alkohol-Test
ergab einen Wert über 1 Promille zudem gab der Fahrzeugführer an, dass er Cannabis konsumiert habe. Weiterhin war er nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis, da diese dem Fahrzeugführer in Frankreich entzogen wurde. Von einem Arzt wurde eine Blutprobe entnommen.
Ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Straßenverkehr sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis wurde eingeleitet.
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Trunkenheitsfahrt in Großrosseln
Großrosseln (ots) – Am Sonntag, den 14.02.2025 gegen 02:35 Uhr wurde der 38jährige Fahrer eines BMW in der Emmersweilerstraße in 66352 Großrosseln einer Verkehrskontrolle unterzogen. Bei der Kontrolle konnte von dem Fahrer ausgehend Alkoholgeruch wahrgenommen werden. Ein Atem-Alkohol-Test ergab ein Wert über 0,5 Promille. Weiterhin gab der Fahrer an, dass er am heutigen Tag Cannabis konsumiert habe. Es wurde eine Blutprobe entnommen und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
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Trunkenheitsfahrt in Völklingen
Völklingen (ots) – Am Samstag, den 15.02.2025 gegen 21:20 Uhr teilte ein Verkehrsteilnehmer einen auffällig fahrenden Ford Mondeo in der Püttlinger Straße in Völklingen mit. Hierbei würde der Ford u.a. in Schlangenlinien geführt. Der Ford konnte beim Einparkvorgang festgestellt werden.
Der 55jährige Fahrzeugführer wurde einer Kontrolle unterzogen. Der Fahrzeugführer war deutlich alkoholisiert. Ein angebotener Atem-Alkohol-Test konnte von diesem aufgrund der Alkoholisierung nicht durchgeführt werden. Von einem Arzt wurde eine Blutprobe entnommen und der Führerschein einbehalten. Ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Straßenverkehr wurde eingeleitet.