Um größere Menschenansammlungen zu vermeiden und damit das Infektionsrisiko zu senken, erlässt die Ortspolizeibehörde der Landeshauptstadt Saarbrücken von Donnerstag, 31. Dezember, 18 Uhr, bis Freitag, 1. Januar 2021, 6 Uhr, ein Alkoholverbot in bestimmten Bereichen. Auch das Abbrennen von Pyrotechnik ist in dieser Zeit untersagt.
Die Anordnung gilt für folgende öffentliche Plätze:
· St. Johanner Markt
· Alte Brücke
· Saarbrücker Schloss (Vorplatz und Gärten)
· Nauwieser Viertel (im Bereich Nauwieser Straße, Cecilien- und Kurze Straße)
Die Landeshauptstadt weist mit Plakaten an den jeweiligen Plätzen auf die Regelungen hin. In den vergangenen Jahren haben sich die betroffenen Bereiche während den genannten Zeiten zu einer beliebten Anlaufstelle für gemeinsames Feiern entwickelt. Die ergriffenen Maßnahmen sind notwendig, um Infektionsketten zu unterbrechen und die Bevölkerung zu schützen.