Das Alkoholverbot und die Maskenpflicht in der Saarbrücker Innenstadt sind ab dem heutigen Dienstag, 15. Juni, aufgehoben. Die Ortspolizeibehörde hat dazu entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen.
Grundlage für die Maskenpflicht und das Alkoholverbot waren das Infektionsschutzgesetz und die Rechtsverordnung des Landes zur Corona-Pandemie. Laut Verordnung können Ortspolizeibehörden eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf bestimmten, stark frequentierten öffentlichen Straßen und Plätzen anordnen und den Verzehr von alkoholischen Getränken untersagen. Wegen der zu hohen Infektionszahlen waren beide Schutzmaßnahmen in der Vergangenheit getroffen worden.
Aufgrund der momentan guten Entwicklung der Pandemie-Lage hebt die Landeshauptstadt diese nun wieder auf. Oberbürgermeister Uwe Conradt: „In Saarbrücken liegt die Inzidenz bereits seit einer Woche unter 35, in vielen Bereichen gibt es inzwischen Lockerungen. Die Maskenpflicht und das Alkoholverbot im öffentlichen Raum sind Kann-Regeln, die die Landesverordnung den Kommunen gibt. Indem wir die Maßnahmen aufheben, gehen wir einen logischen Schritt, der uns wieder ein wenig näher an die Normalität heranführt und Erleichterungen schafft.“ Ob und welche weiteren Lockerungen erfolgen, liege in der Entscheidungsgewalt des Landes, das die Rechtsverordnung dem aktuellen Infektionsgeschehen anpassen kann. Es sei aber weiterhin auch im Außenbereich geboten, ausreichend Abstand zu anderen zu halten, um die Infektionsgefahr zu reduzieren.
„Es bleibt dabei: Zunächst einmal ist jeder Einzelne für sein Verhalten verantwortlich. Wichtig wird es weiterhin sein, dass wir alle in der Pandemie aufeinander achten und mit den Lockerungen verantwortungsbewusst umgehen. Dann können wir gemeinsam einen guten Sommer genießen“, sagt Oberbürgermeister Uwe Conradt abschließend.