StartFeatureAngepasste Rahmenbedingungen für die Abschluss- und Abiturprüfungen im Schuljahr 2022/23

Angepasste Rahmenbedingungen für die Abschluss- und Abiturprüfungen im Schuljahr 2022/23

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Das Ministerium für Bildung und Kultur (MBK) hat die Rahmenbedingungen für die Abschlussprüfungen zum Hauptschulabschluss (HSA), zum Mittleren Bildungsabschluss (MBA) und zum Abitur im Schuljahr 2022/23 erneut angepasst.

Mit den Anpassungen reagiert das MBK –  wie auch in den Vorjahren – auf die aus der Corona-Krise resultierenden Erschwernisse für Schüler:innen. Die Kultusminister:innenkonferenz (KMK), deren 1. Vizepräsidentin Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot ist, hatte hierfür den notwendigen Rahmen geschaffen.

Um verlässliche und vergleichbare Rahmenbedingungen für die Abschlussprüfungen zu gewährleisten und die Schüler:innen in ihrer Prüfungsvorbereitung angemessen zu unterstützen, können die Bundesländer im Schuljahr 2022/23 letztmalig Anpassungen bei den Prüfungsmodalitäten vornehmen. Das von der KMK definierte Anspruchsniveau wird gleichzeitig aufrechterhalten. „Das ist in diesem Jahr noch einmal wichtig, um den Schülerinnen und Schülern faire Bedingungen und gleichwertige und uneingeschränkt anerkannte Abschlüsse und Hochschulzugangsberechtigungen zu ermöglichen. Denn dieser Abschluss- und Abiturjahrgang war komplett von den Corona-Einschränkungen betroffen“, so Streichert-Clivot.

Abschlussprüfungen für HSA und MBA:

Wie auch in den beiden Vorjahren wird es im laufenden Schuljahr dezentrale HSA- und MBA-Prüfungen geben. Die Aufgabenstellungen für die schriftlichen Prüfungen (HSA: Deutsch, Mathematik; MBA: Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache) werden durch die Fachlehrkräfte erarbeitet. Sie können Wahlthemen anbieten, basierend auf den von ihnen schwerpunktmäßig festgelegten Unterrichtsinhalten. Die Aufgabenstellungen orientieren sich an den Formaten der Aufgaben der zentralen Abschlussprüfungen und folgen der Maxime „Wie gelernt – so geprüft!“. Für die schriftlichen Prüfungen gibt es 30 Minuten zusätzliche Prüfungszeit. Nach Prüfungsarbeiten haben alle Schüler:innen die Möglichkeit, ihre Leistungen in bis zu drei Fächern in einer mündlichen Prüfung zu verbessern. Schließlich ist auch in diesem Schuljahr eine Wiederholung des Schuljahres ohne Nachteil für die Schüler:innen letztmalig möglich.

Abiturprüfungen:

Bereits zu Beginn des Schuljahres 2022/23 wurden die Prüfungsthemen und Prüfungsformate ebenso wie die Lehrpläne in allen Prüfungsfächern vor dem Hintergrund der pandemiebedingten Einschränkungen des Schulbetriebs im Schuljahr 2021/22 angepasst und damit auch Schwerpunkte für die Prüfungen gesetzt. Für die Abiturprüfung wird es ebenfalls eine zusätzliche Bearbeitungszeit von 30 Minuten geben. Die Wiederholung der Klassenstufe ohne Anrechnung auf die Verweildauer in der Oberstufe war bereits in den letzten beiden Schuljahren möglich. In besonders begründeten Fällen ist auch in diesem Schuljahr für Schüler:innen des Abiturjahrganges 2023 eine weitere Wiederholung bei Überschreitung der Verweildauer möglich. Für die Zeit jeweils vor den schriftlichen und mündlichen Prüfungen soll den Schüler:innen zudem zusätzliche Lernzeit eingeräumt werden.

Quelle: Ministerium für Bildung und Kultur

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