Spahn muss Versorgungsverträge aber an Flächentarifverträge koppeln und Maßnahmen schneller umsetzen
Die Arbeitskammer des Saarlandes begrüßt die geplante Pflegereform von Gesundheitsminister Jens Spahn. Darin heißt es unter anderem, dass Versorgungsverträge ab dem 1. September 2022 nur noch mit Einrichtungen abgeschlossen werden, die nach Tarifverträgen bezahlen. „Ohne sich auf Flächentarifverträge zu beziehen, ist der Ansatz von Minister Spahn für bessere Löhne allerdings nur ein stumpfes Schwert. Es ist zu befürchten, dass die Einrichtungen, die bisher schon schlecht bezahlt haben, dann Haustarifverträge abschließen. Diese fallen gegenüber Flächentarifverträge oft stark ab, da der gewerkschaftliche Organisationsgrad und damit die Mitbestimmung in der Pflegelandschaft oft nicht sehr hoch sind“, warnt Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer. „Deshalb sollten Versorgungsverträge an Flächentarifverträge gekoppelt sein“, so Zeiger.
Die Arbeitskammer fordert auch, die Pflegereform bereits früher im Jahr 2022 umzusetzen. Außerdem darf die finanzielle Entlastung der Pflegebedürftigen nicht allein den Arbeitnehmer*innen aufgebürdet werden.
Spahn schlägt nämlich vor, zur Finanzierung höherer Löhne in der Pflege die Betreiber von Pflege- und Betreuungseinrichtungen bei den steigenden Lohnkosten zu entlasten, indem er ihnen den Arbeitgeberanteil für die Rentenversicherung ihrer Beschäftigten aus Steuermitteln erstattet. „Das bedeutet einen Ausstieg aus der paritätischen Finanzierung. Arbeitgeber würden zuungunsten der Arbeitnehmer entlastet. Deshalb sehen wir den Vorschlag kritisch”, so Zeiger.
Stattdessen plädiert die Arbeitskammer für eine Pflegevollversicherung. Denn in der jetzigen Form der Pflegeversicherung wird nur ein Teil der Pflegekosten von der Versicherung getragen. Eine Pflegevollversicherung dagegen deckt alle pflegerelevanten Kosten. „Somit ist sie eine wirkliche Entlastung für die zu Pflegenden”, so Zeiger abschließend.