„Die Gesetzesinitiative von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung und deckt sich mit unseren Forderungen zur Arbeitsmarktpolitik im Strukturwandel“, so Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer des Saarlandes. Heils „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ soll den schnelleren Einsatz von Kurzarbeit zur Bewältigung von Krisenfällen ermöglichen und Kurzarbeit gleichzeitig mit Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen verknüpfen, um Beschäf-tigte und Arbeitgeber auf die Umbrüche durch den technologischen Wandel vorzubereiten. „Wir begrüßen, dass der Minister schon frühzeitig gesetz-geberische Maßnahmen auf den Weg bringt, um die Beschäftigten vor den Folgen einer drohenden Rezension zu schützen.“
„Die Meldungen zu Kurzarbeit bei Saarstahl und zur Beschäftigungsentwicklung in der Automobilzulieferindustrie zeigen, dass die Beschäftigten an der Saar von dem geplanten Gesetz profitieren können“, erklärt Caspar. Bereits die Finanzkrise 2008 hat deutlich gemacht, dass mit Kurzarbeit ein erheblicher Anstieg von Arbeitslosigkeit verhindert werden kann. „Wir begrüßen daher, wenn der Minister den Einsatz von Kurzarbeitergeld erleichtern will“, betont Caspar weiter.
Es müssen außerdem wirksame Instrumente geschaffen werden, damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim Struktur- und Technologiewandel mithalten können. Eine Verbindung von Kurzarbeit mit Weiterbildung und Qualifizierung, kann dafür sorgen, dass die Beschäftigten neue Anforderungen besser bewältigen. Das war auch eine der zentralen Forderungen im Jahresbericht 2018, die im Herbst in Berlin mit Hubertus Heil diskutiert wurden.
Qualifizierte Fachkräfte sind das Rückgrat der saarländischen Wirtschaft. Um die anstehenden Herausforderungen zu bewältigen, muss vermehrt in die Menschen investiert werden. „Deshalb brauchen wir bundesweit neue Instrumente, die geeignet sind die Qualifizierung und Weiterbildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern voranzubringen“, so Caspar abschließend.