Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP will Hartz IV überwinden. So steht es im Koalitionsvertrag. Stattdessen soll ein neues Bürgergeld eingeführt werden. Die Achtung der Würde der Bezieherinnen und Bezieher soll dabei im Mittelpunkt stehen, betonen die Koalitionsparteien. Das Bürgergeld soll zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen. „Das klingt vielversprechend. Entscheidend ist allerdings, dass das Hartz-IV-System tatsächlich überwunden wird und nicht nur einen neuen Namen bekommt. Dazu müsste vor allem der neue Regelsatz so angehoben werden, dass er vor Armut schützt“, sagt Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer
Einer der größten Kritikpunkte ist, dass die Ampel zur Höhe des neuen Bürgergeldes nichts Konkretes vereinbart hat. Ob und um wieviel der Regelsatz angehoben werden soll, das bleibt im Koalitionsvertrag offen. Vor dem Hintergrund stark steigender Preise, besonders für Energie und Lebensmittel, ist die bisher beschlossene Erhöhung des Regelsatzes im nächsten Jahr um drei Euro ein Armutszeugnis. „Mit 449 Euro ist die Sicherung des Existenzminimums nicht mehr gewährleistet,“ kritisiert Otto. „Der Warenkorb, nach dem sich die Regelsätze bemessen, muss angepasst werden. Notwendig ist auch ein schneller Ausgleich für die bedrohlich gestiegenen Preise.“ Positiv bewertet die Arbeitskammer, dass das Bürgergeld in den ersten beiden Bezugsjahren gezahlt werden soll ohne Anrechnung des Vermögens und Prüfung der Wohnungsgröße. Nach dieser Frist soll ein erhöhtes Schonvermögen gelten.
Unklar ist weiter die künftige Sanktionsregelung. Es wird bei einer Mitwirkungspflicht für Arbeitslose bleiben. Die aktive Mitwirkung soll mit einer Bonuszahlung belohnt werden. Existenzbedrohende Sanktionen sollen bis zu einer Neuregelung spätestens Ende 2022 ausgesetzt werden. Danach sollen die Jobcentermitarbeiter wieder Strafen verhängen können. „Ob damit ein wirkliches Beratungsverhältnis auf Augenhöhe ermöglicht wird, zweifeln wir an, vor allem wenn Bezüge gestrichen werden, die kaum zum Leben reichen“, so Otto abschließend.