Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat vorgeschlagen, die Regelung zum Kurzarbeitergeld und die Zuschläge bis März 2022 zu verlängern. „Das Ende der Corona-Krise ist noch nicht absehbar. Deshalb ist die Verlängerung ein wichtiger Schritt zur Sicherung von Beschäftigten und Betrieben“, betont Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer des Saarlandes. Genauso wie die von Heil geplante Verknüpfung von Kurzarbeit und Weiterbildung. „Gerade wir im Saarland erleben zurzeit, wie die Pandemie den Strukturwandel beschleunigt. Deshalb ist es für uns besonders wichtig, die Leistungen stärker mit Qualifizierung der Beschäftigten verbunden werden und die Transferkurzarbeit somit zukunftsfest gemacht wird “, so Otto weiter.
Kurzarbeit stabilisiert seit Monaten den Arbeitsmarkt in der Corona-Krise. Die Industrie ist wie auch der Handel und das Gastgewerbe besonders stark auf Kurzarbeit angewiesen. Die Bundesregierung hat die Kurzarbeit in der Krise schnell und deutlich verbessert – auch auf Druck der Arbeitnehmerorganisationen. Doch viele dieser Regelungen laufen zum Jahresende aus. Am Dienstag wollen die Spitzen der Regierungskoalition über Verlängerung des Kurzarbeitergeldes von zwölf auf 24 Monate beraten. Nach den Plänen von Heil soll das Kurzarbeitergeld wegen der Corona-Krise bis März 2022 ausgezahlt werden. Auch die beschlossenen Zuschläge für all jene, die länger auf Unterstützung angewiesen sind, sollen bis dahin fortgesetzt werden. „Das wäre eine wichtige Entscheidung, denn die Nachwirkungen der Krise werden uns besonders im Saarland noch lange begleiten“, hebt Otto hervor.
Durch die hohe Exportorientierung und die Transformation der Arbeitswelt trifft die Corona-Pandemie den Arbeitsmarkt im Saarland besonders stark. „Deshalb ist es für uns besonders wichtig, jetzt die Weichen richtig zu stellen und das Kurzarbeitergeld zu verlängern“, fordert Otto. „Sinnvoll ist, dass die Leistungen stärker mit Qualifizierung der Beschäftigten verknüpft werden und die Transferkurzarbeit zukunftsfest gemacht wird.“