StartPolitikArbeitskammer fordert rasche Anpassung des Arbeitszeitrechts

Arbeitskammer fordert rasche Anpassung des Arbeitszeitrechts

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„Es ist höchste Zeit, die vollständige Erfassung aller Arbeitszeiten im deutschen Arbeitszeitrecht zu verankern. So wie es der Europäische Gerichtshof vorgibt“, fordert Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer des Saarlandes. Im Frühjahr 2019 hatte der EUGH entschieden, dass die Arbeitszeiten von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen vollständig erfasst werden müssen – bisher ist das in Deutschland nur für Überstunden und für Arbeit an Sonn- und Feiertagen verpflichtend. „Dabei wissen wir von einer hohen Zahl von Überstunden, die unbezahlt geleistet werden und nicht einmal erfasst werden“, so Caspar weiter.

Eine Sonderauswertung bisher noch nicht veröffentlichter Daten der Arbeitskammer- Beschäftigtenbefragung „Index Gute Arbeit Saar“ zeigt, dass 2019 im Saarland 14 Prozent der Befragten oft oder sogar sehr häufig außerhalb der normalen Arbeitszeit unbezahlte Arbeit für ihren Betrieb erledigen (bundesweit 14,4 Prozent). „Wir begrüßen es daher ausdrücklich, dass ein vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebenes Gutachten jüngst zu dem erwartbaren Schluss kommt: Das deutsche Arbeitszeitrecht in seiner jetzigen Fassung ist ungenügend. Die tatsächlich geleisteten täglichen Arbeitszeiten müssen künftig systematisch dokumentiert und erfasst werden“, sagt Caspar.

Das Gutachten schlägt dazu Aufzeichnungen in Papierform, eine Erfassung in elektronischer Form durch Computerprogramme oder beispielsweise über elektronische Zutrittsausweise vor. In der betrieblichen Realität gibt es in vielen Betrieben und Verwaltungen bereits jetzt eine systematische Zeiterfassung. In der AK-Beschäftigtenbefragung aus 2019 haben 79 Prozent der Befragten angegeben, eine Arbeitszeiterfassung zu haben. Gerade sie macht es häufig erst möglich, größere Flexibilität und arbeitnehmerfreundliche Arbeitszeitmodelle, Gleitzeitregelungen oder Arbeitszeitkonten einzusetzen, da die Arbeitszeiten dadurch plan- und nachvollziehbarer werden. Gleichzeitig aber gibt es viele Bereiche, z.B. im Dienstleistungssektor (Bildung, Erziehung, Hotel- und Gaststättengewerbe), in denen solche Zeiterfassungen bisher nicht existieren – meist auf Kosten der Beschäftigten.

„Genau deshalb drängen wir darauf, die verpflichtende systematische Arbeitszeiterfassung im deutschen Arbeitsrecht umzusetzen, damit in allen Branchen die Arbeitszeiterfassung systematisch erfolgt. Sie sorgt für mehr Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und sichert deren Recht auf die Einhaltung der täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten“, sagt Caspar. Dies ist vor allem wichtig im Zusammenhang mit der Digitalisierung und ihren Folgen. Diese verstärkt die Tendenzen hin zu neuen Arbeitsformen, zu ständiger Erreichbarkeit und letztlich zur Verwischung der Grenzen zwischen Arbeitszeit und Ruhezeit.

„Bei einer Reform des Arbeitszeitgesetzes gibt es jedoch folgendes zu beachten: Es darf aus unserer Sicht nicht dazu kommen, dass die täglich einzuhaltende Obergrenze der Arbeitszeit von zehn Stunden zugunsten einer ausschließlich wöchentlich einzuhaltenden Höchstarbeitszeit gekippt wird“, so Jörg Caspar abschließend.

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