StartPolitikArbeitskammer fordert Wahlrecht ab 16 Jahren bei Kommunalwahlen

Arbeitskammer fordert Wahlrecht ab 16 Jahren bei Kommunalwahlen

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– und perspektivisch auf Länder- und Bundesebene

Der saarländische Landtag debattiert am Mittwoch, 26. April, über einen Gesetzesentwurf der SPD zum Wahlalter ab 16 Jahren. „Alle Parlamentarierinnen und Parlamentarier des saarländischen Landtags sollten sich zu mehr Demokratie und Teilhabe bekennen und als ersten Schritt im Kommunalwahlrecht das Wählen ab 16 ermöglichen“, fordert auch Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer des Saarlandes.

Im kommenden Jahr stehen Europa- und Kommunalwahlen an, die seit 1979 im Saarland am selben Tag stattfinden. Eine Besonderheit 2024 ist, dass in den kommenden Wahlen junge Menschen bereits ab 16 Jahren das Europäische Parlament wählen dürfen, aber nicht die Gremien und Parlamente ihrer Heimatkommunen. „In der Kommunalpolitik wird vor Ort über konkrete Lebensbedingungen entschieden. Junge Menschen sollten hier verstärkt wählen und mitbestimmen dürfen“, so Caspar.

Junge Menschen sind ausreichend reif und informiert in politischen Themen. Das hat kürzlich auch eine Studie der Otto-Brenner-Stiftung bestätigt. So sind zwischen den Lebensaltern 15 und 20 keine entscheidenden Unterschiede im Bereich Information und Wissen festzustellen. Eher wird an dieser Stelle betont, dass eine frühe Wahlbeteiligung das Interesse an Politik stärkt und der sogenannten Politikverdrossenheit vorbeugt. Caspar bestätigt: „Den interessierten und informierten jungen Menschen kann und sollte das Wahlrecht ab 16 Jahren eine frühe und ehrliche Chance geben, ihre eigene Zukunft mitzugestalten. Das wäre ein Beitrag zur Generationengerechtigkeit, die sonst so gerne angeführt wird.“

Mitbestimmung und demokratische Teilhabe sind ein hohes Gut und erschöpfen sich nicht in der Wahlbeteiligung. Allerdings steht Wahlbeteiligung an zentraler Stelle, wenn es um die Gestaltung unseres Zusammenlebens geht. „Deshalb sollte zusätzlich eine Debatte über die Ausweitung des Wahlrechts auf Länderebene anstehen, wie bereits in einigen Bundesländern geschehen, sowie perspektivisch auch für den Bundestag“, so Caspar abschließend.

Arbeitskammer des Saarlandes

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