Um jetzt im Krisenfall die Lohnfortzahlung für Eltern zu ermöglichen, schlägt die Arbeitskammer des Saarlandes eine Finanzierung über die Krankenkassen vor. „Die Krankenkassen haben Milliarden Überschüsse. Den Unternehmen – gerade den kleinen und mittleren – geht in der jetzigen Situation dagegen die Luft aus. Deshalb sind jetzt die Krankenkassen gefordert, die Einkommensverluste der Eltern aufzufangen“, fordert Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer des Saarlandes.
Die Lohnfortzahlung könnte rechtlich durch eine entsprechende Ergänzung für die Notfallsituation über den § 45 des Sozialgesetzbuches V ermöglicht werden. Dieser Paragraf regelt die Zahlung des Krankengeldes bei Erkrankung eines Kindes. „Die Eltern hätten dann über das Kinderkrankengeld keine so hohen Einkommensverluste und die Unternehmen sind entlastet“, betont Otto. Bisher haben Eltern gemeinsam nur 20 Tage pro Jahr Anspruch auf Kinderkrankengeld. „Das ist in der jetzigen Situation viel zu wenig. Der Anspruch muss im Krisenfall, wenn Schulen und Kitas flächendeckend vom Staat geschlossen werden, erheblich erweitert werden“, so Otto.
Hintergrund: Eltern, die derzeit nicht arbeiten gehen können, weil Kita und Schule geschlossen sind, haben keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Viele Eltern nehmen deshalb unbezahlten Urlaub. „Wir warnen die Beschäftigten ausdrücklich davor, Vereinbarungen für unbezahlten Urlaub einfach zu unterschreiben. Nicht nur, dass sie keinen Lohn erhalten, nach vier Wochen fallen sie aus dem Sozialversicherungssystem. Das heißt, sie sind nicht mehr gesetzlich krankenversichert sondern müssen sich freiwillige versichern“, warnt Otto.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat das Problem erkannt und will am Montag einen Gesetzentwurf einbringen, der die Lohnfortzahlung bei Kinderbetreuung regelt. „Das ist dringend notwendig. Es muss den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern jetzt in der Krise ermöglicht werden, den Eltern, die wegen der Kinderbetreuung nicht arbeiten können, ihren Lohn weiter zu zahlen.“, betont Otto. „Eltern sollten dann daran denken, Vereinbarungen mit Ihrem Arbeitgeber zum unbezahlten Urlaub aufzuheben, damit sie Anspruch auf Lohnfortzahlung haben“, rät Thomas Otto abschließend.