Gestern hat die IG Metall Frankfurt in ihrer Jahrespressekonferenz die Eckpunkte ihrer „Initiative Mitbestimmung“ vorgestellt. Wesentliche Bestandteile sind ein umfassendes Initiativrecht für Betriebsräte bei der Qualifizierung, Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten und bei strategischen Entscheidungen sowie die Abschaffung des Doppelstimmrechts von Aufsichtsratsvorsitzenden. Die Arbeitskammer unterstützt die Initiative. „Wir fordern, dass das Betriebsverfassungsgesetz reformiert wird. Punktuelle Verbesserungen des Betriebsverfassungsgesetzes – wie sie das Bundesarbeitsministerium plant – greifen zu kurz“, sagt Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer des Saarlandes.
Im Dezember hat das Bundesarbeitsministerium den Entwurf des Betriebsrätestärkungsgesetz („Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Betriebsratswahlen und zur Stärkung der Betriebsräte“) vorgestellt. „In einigen wesentlichen Themenfeldern ist er grundsätzlich auf dem richtigen Weg. Die geplanten Erleichterungen bei der Durchführung von Betriebsratswahlen und beim Schutz der Akteure könnten einen Beitrag zu einer stärkeren Verbreitung von Betriebsräten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) leisten“, sagt Caspar.
Darüber hinaus sind aber weitere Verbesserungen nötig: Die Rechte und Ressourcen der Interessenvertretungen müssen den Herausforderungen der Transformation angepasst werden. Dazu gehören eine frühzeitige Einbindung der Betriebsräte in die Transformationsstrategie des Betriebs, mehr Möglichkeiten für die Hinzuziehung eigener Berater und die Ausweitung der Unternehmensmitbestimmung über die Aufsichtsratsgremien.
„Die Bedeutung der Einbindung von Betriebsräten zeigt sich auch in der saarländischen Industrie, wo Betriebsräte und zuständige Gewerkschaften um die Sicherung der Standorte für die nächsten Jahre kämpfen und über zukunftsträchtige Produkte verhandeln“, so Caspar. „Auch im wachsenden Dienstleistungsbereich, der große Herausforderungen durch Digitalisierung zu bewältigen hat und viele systemrelevante, aber häufig schlecht entlohnte Arbeitsplätze umfasst, brauchen wir eine stärkere Mitbestimmung.“
In der Praxis sind in den letzten Jahren aber auch immer wieder Fälle dokumentiert, die von der Behinderung von Betriebsratswahlen und der Arbeit der Betriebsratsgremien bis hin zur Mitbestimmungsflucht über die Wahl der Unternehmensrechtsform reichen. Der Gesetzgeber muss hier aktiv werden, und hat Sorge zu tragen, dass die Regeln zur Mitbestimmung nicht verwässert oder unterlaufen werden können.
„Die Reformvorschläge liegen seit längerer Zeit auf dem Tisch. Spätestens mit der Wahl einer neuen Bundesregierung müssen diese Ansätze nicht nur intensiv und zeitnah diskutiert werden. Sie gehören auch auf die Agenda eines neu auszuhandelnden Koalitionsvertrags und bedürfen der zügigen Umsetzung“, so Caspar abschließend.