Bundeswirtschaftsminister Altmaier sieht vorerst keinen Handlungsbedarf, das europäische Urteil zur umfassenden Arbeitszeiterfassung in Deutschland umzusetzen. „Das Ministerium hat offenbar die Zeichen der Zeit nicht richtig erkannt“, so Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer. „Es geht bei diesem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht darum, Unternehmen stärker zu gängeln und sinnlos die Bürokratie zu erhöhen. Vielmehr muss gerade in immer flexibler werdenden Zeiten dafür Sorge getragen werden, dass die Beschäftigten für ihre Arbeitszeiten auch entlohnt werden!“
Dies funktioniert aber nur, wenn die Arbeitszeiten überhaupt vollständig erfasst und nachvollziehbar werden.
Gerade das vom Wirtschaftsminister als vorbildlich gelobte Modell der Vertrauensarbeitszeit, dessen Hauptbestandteil es ist, dass Arbeitszeiten nicht erfasst werden müssen, birgt in der Praxis allzu häufig die Gefahr zur Selbstausbeutung der Beschäftigten. Unterstützt werden solche Tendenzen durch die zunehmende dauerhafte Erreichbarkeit über die neuen technischen Möglichkeiten im Zuge der Digitalisierung.
Diese praktischen Erfahrungen, die der Arbeitskammer aus zahlreichen Beratungen von Arbeitnehmer/innen und Personalvertretungen bekannt sind, werden untermauert durch Forschungsergebnisse. So ergab die Beschäftigtenbefragung von DGB und Arbeitskammer aus 2016 („Index Gute Arbeit“), dass rund 90 Prozent der Beschäftigten im Saarland Überstunden leisten (Bund: 87 Prozent). Ein Viertel der Beschäftigten mit Überstunden verneint jedoch, dass Mehrarbeit und Überstunden immer erfasst und bezahlt werden. „Hier zeigen sich große Mängel in der Arbeitszeitkontrolle, denen man mit besseren Instrumenten entgegen wirken muss. Gerade im Zusammenhang mit der Digitalisierung ist systematische Arbeitszeiterfassung wichtiger denn je, zumal sich die technischen Möglichkeiten dafür parallel dazu verbessern“ so der Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer.