Die Arbeitskammer des Saarlandes und die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di begrüßen den neuen Ausbildungsgang zur Pflegeassistenz, der am 1. Oktober im Saarland starten soll. „Dadurch bekommen junge Menschen mit Hauptschulabschluss eine echte Chance auf eine Berufsausbildung in der Pflege und können sich anschließend auch zur Pflegefachkraft ausbilden lassen“, sagt Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer. Allerdings muss das Gesetz noch nachgebessert werden.
Die neue Ausbildung zur Pflegeassistenz soll künftig die einjährige Ausbildung für die Krankenpflegehelfer*in bzw. die Altenpflegehelfer*in ersetzen. Das entsprechende Gesetz wird am morgigen Mittwoch im Gesundheitsausschuss des saarländischen Landtags beraten.
„Für uns ist entscheidend, dass die Pflegeassistenten grundsätzlich nicht auf die Fachkraftquote angerechnet werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Qualifikationsniveau in der Pflege sinkt und das Lohnniveau in der Pflege insgesamt nach unten verschoben wird. Das wäre fatal. Es braucht vielmehr weitere Lohnverbesserungen für die Beschäftigten“, betont Zeiger.
Um die Qualität der Ausbildung im Saarland auf gleichem Niveau zu halten, fordert die Arbeitskammer außerdem eine landesweit einheitliche Abschlussprüfung. „Nur so tragen wir den geforderten Qualitätsansprüchen in der Pflege Rechnung“, so die Geschäftsführerin.
„Die Ausbildung muss allerdings, anders als im Gesetz vorgesehen, 24 Monate dauern. Eine kürzere Ausbildungsdauer, und sei es nur um einen Monat, bringt erhebliche Nachteile mit sich“, betont Thomas Müller, Bezirksgeschäftsführer des ver.di Bezirks Region Saar Trier. Dauert die Ausbildung, wie geplant, nur 23 Monate, ist sie, im Vergleich zu anderen kurzen Ausbildungen, keine abgeschlossene Berufsausbildung. Dazu sind 24 Monate Ausbildungszeit notwendig. „So wird es schwierig, diese Menschen im Tarif ordentlich und fair einzugruppieren. Es besteht die Gefahr, dass die Pflegeassistenten mit nur 23-monatiger Ausbildung als Hilfskräfte eingruppiert werden. Auch ist ein Vergleich des Qualifikationsniveaus mit anderen Ländern schwierig und so würden diese Menschen nur als Hilfskraft beschäftigt und vergütet“, betont Müller.
Aus unterschiedlichen Gründen kann es auch vorkommen, dass nach der Assistenzausbildung nicht die Ausbildung zur Pflegefachkraft angestrebt wird. „So hätten diese Personen dennoch einen adäquaten und anerkannten Berufsabschluss nach 24 Monaten, verbunden mit einer entsprechende Vergütung und einer besseren beruflichen Perspektive“, so Müller abschließend.