StartRegionalLandkreis SaarlouisArmin König spricht sich gegen SVOLT im Linslerfeld aus

Armin König spricht sich gegen SVOLT im Linslerfeld aus

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SVOLT-Ansiedlung Linslerfeld von Anfang an nicht zulässig – Vergoldung des Grundstücks – falsche Versprechungen

Der Vorsitzende von ProH2O, der Illinger Bürgermeister Armin König, hält die geplante Ansiedlung des Batterieherstellers SVolt auf dem Linslerfeld bei Überherrn unter den jetzigen Rahmenbedingungen für nicht zulässig. Die geplante Zubetonierung des Landschafts- und Wasserschutzgebiets rund um den Linsler Hof mit einer Batteriefabrik, die mit gefährlichen Chemikalien arbeite, sei auf der Gesetzesgrundlage von heute von Anfang an rechtswidrig. Die Fläche sei Vorranggebiet für Grundwasserschutz und Landwirtschaft und Landschaftsschutzgebiet und liege in unmittelbarer Nachbarschaft des Naturschutzgebiets Eulenmühle. Eine Klage dränge sich geradezu auf. 

Die flächenfressende Industrialisierung eines großen, zusammenhängenden Wasser- und Landschaftsschutzgebiets, das als Vorranggebiet für die Landwirtschaft im Landesenwicklungsplan ausgewiesen sei, widerspreche den Zielen der Raumplanung des Landesentwicklungsplans von 2004, setze die Wasserschutzgebiete im Warndt nicht notwendigen Risiken aus, sei nicht in Einklang zu bringen mit dem Besorgnisgebot des Wasserrechts und verletze die Schutzbestimmungen des europäischen, deutschen und saarländischen Naturschutzrechts. Außerdem würden der Landwirtschaft Vorrangflächen entzogen, die anderswo im Land ausgeglichen würden.  

Gleichzeitig könnten wichtige zulässige Projekte in anderen Kommunen nicht mehr realisiert werden, weil die Landwirtschaftskammer keine weiteren Ausgliederungsverfahren mehr zulasse. Deshalb habe das Projekt auch landesplanerisch erhebliche Auswirkungen auf alle anderen Städte und Gemeinden im Land. Es sei keine lokale oder regionale Frage, was in Überherrn passiere.

Aus den vorliegenden Gutachten, die ohnehin noch nicht vollständig seien, gehe hervor, dass mit Störungen des Naturhaushalts zu rechnen sei. 

Die Ausweisung als Vorrangfläche und Landschaftsschutzgebiet sei im gültigen Landesentwicklungsplan und im Flächennutzungsplan dokumentiert und könne nur unter strengen Ausnahmeregelungen verändert werden. Dafür lägen aber die Voraussetzungen nicht vor. 

König sagte nach Besuchen bei beiden Bürgerinitiativen „Freunde des Linslerfelds“ und der Bürgerinitiative Friedrichweiler und intensiven Gesprächen, die großflächige Versiegelung des ausgewiesenen und amtlich festgesetzten Landschafts- und Wasserschutzgebietes (laut Bebauungsplanverfahren 98 Hektar) sei ein klarer Verstoß gegen Umwelt- und Raumordnungsrecht. 

Bei Vorliegen eines ausgewiesenen alternativen Industriegebiets am Standort sei eine Neuausweisung geschützter Flächen schlicht nicht zulässig und nicht möglich. Biodiversität werden zerstört. Hier werde Flächenpolitik aus dem letzten Jahrhundert nach Gutsherrenart betrieben. Das sei nur möglich, weil die Planungen in einem nahezu geschlossenen Kreislauf von Landesgesellschaften unter Mithilfe der Gemeindeverwaltung erfolgten. Das sei auch so gewünscht – bis zur schlüsselfertigen Übergabe. Es handele sich ja um ein landespolitisches Renommierprojekt.   

Die vollmundigen Ankündigungen der Landesgesellschaft SHS erwiesen sich schon jetzt als nicht plausibel. König kritisierte, dass der Gemeinderat getäuscht worden sei. So habe die gwSaar als Vorhabenträgerin die Mitarbeiterzahl mit 3000 angegeben. Inzwischen sei bekannt, dass In Überherrn auch keine 2000 Arbeitsplätze entstehen. Derzeit sei von rund 600 die Rede, aufgeteilt auf Heusweiler-Eiweiler und Überherrn. Es handele sich auch nicht um eine Ankerinvestition. Schon gar nicht werde dadurch Ford gerettet, wie es Reinhold Jost offenbar behauptet hatte.

SVolt werde bei erfolgreicher Ansiedlung ein großer mittelständischer Betrieb mit zwei Standorten im Saarland sei, wenn alles wie geplant eintreffe. So wichtig eine Ansiedlung dieser Größenordnung im Saarland sei, so müsse sie doch unter Einhaltung von Recht und Regeln erfolgen. Das sei im Saarland auch möglich, allerdings nicht an diesem Standort. Dort gebe es nur einen Eigentümer. Die Eigentümerfamilie aus der Branche der saarländischen Keramikindustriellen werde vermutlich von einem großen Grundstücksdeal profitieren. Der Boden dort werde vergoldet. Das sei nicht nur ein Goldrand. 

Die Standortfindung sei nicht schlüssig. Es sei dasselbe Planungsbüro in Kaiserslautern, das schon bei der gescheiterten Globus-Ansiedlung in der LIK Nord bei Neunkirchen die Standortauswahl in engem Zusammenwirken mit der Landesregierung vorgenommen habe. 

Das Besorgnisgebot zum Schutz des Grund- und Trinkwassers verlange den direkten Schutz des Trinkwassers und der Schutz vor Fremdwassereinträgen. 

Beides werde durch die großflächige Batteriefabrik mit ihren umweltgefährdenden Stoffen im Falle eines Umweltunfalls in Frage gestellt. Die Gefahren seien nicht unerheblich. 

Am Dienstag hatten bereit Nabu, BUND und Greenpeace erklärt: Keine Batteriefabrik an diesem Standort!

In deren Pressemitteilung hieß es unter anderem: 

„Es ist nicht nachvollziehbar, dass in Zeiten des Klimawandels ein so großes Vorranggebiet für Grundwasserschutz zerstört werden soll. In Erwartung zukünftiger Dürrejahre sollte gerade im Saarland, das unter Bergbaufolgeschäden leidet, jede Fläche erhalten bleiben, die eine Neubildung des Grundwassers ermöglicht“, so Michael Grittmann, stellvertretender Vorsitzender des BUND Saar. 

Die Vorsitzende des NABU-Landesverbandes Saarland, Dr. Julia Michely, weist darauf hin, dass wir zurzeit einen dramatischen Rückgang der Artenvielfalt erleben. Es ist daher nicht sinnvoll, Industriegebiete unmittelbar neben Naturschutzgebiete zu bauen. Natura 2000-Gebiete sind Bestandteil eines europaweit verpflichtenden Schutzgebietsnetzes zum Schutz besonderer Lebensräume und Arten. Das Natura 2000-Gebiet Warndt als „Flora-Fauna-Habitat“-Gebiet (FFH-Gebiet) unterliegt mit seinen über 5.000 ha dem Schutz des EU-Rechtes. Innerhalb dieses EU-Rechtsrahmens ergibt sich für das Schutzgebiet Warndt ein Verschlechterungsverbot. Mit anderen Worten: eine Veränderung, die zum Nachteil dieses Gebiets ist, ist verboten. Die Ansiedlung der Batteriefabrik in unmittelbarer Nachbarschaft zum FFH-Gebiet würde mit großer Wahrscheinlichkeit zu einem Verstoß gegen dieses Verschlechterungsverbot führen! Das Saarland riskiert damit ein Vertragsverletzungsverfahren der EU wegen mangelnder Umsetzung der FFH-Richtlinie. 
Greenpeace Saar erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass insbesondere in sensiblen Naturräumen deren ökologische Funktion absoluten Vorrang bekommen muss vor ökonomischen Erwägungen. 

Daher sollte für dieses Vorhaben unbedingt ein anderer Standort gefunden werden, denn es ist an dieser Stelle weder nachhaltig noch klimafreundlich. 

Quelle: Armin König

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