– der Änderungsentwurf des Behindertengleichstellungsgesetzes muss erheblich nachgebessert werden
DIE LINKE im Saarländischen Landtag sieht sich durch die heutige Anhörung zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie bestätigt. „Ohne zusätzliche Mittel, wie von der Landesregierung geplant, wird es keine Barrierefreiheit und damit keine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen aber auch von älteren Menschen geben können. Das sehen auch Experten beispielsweise von der Arbeitskammer, dem ‚Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Menschen‘ (BSK) bis zum Städte- und Gemeindetag und dem Sozialverband SoVD („Grundsätzlich erfordern neue Strukturen und Leistungen zusätzliche Mittel oder konkrete Einsparungen bei ‚Anderen‘.“) so“, erklärt Astrid Schramm, die stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion. „Die barrierefreie Teilhabe ist ein Menschenrecht, das eigentlich durch die UN-Behindertenrechtskonvention, das Grundgesetz und die Landesverfassung anerkannt ist. CDU und SPD weigern sich aber, entsprechend Mittel bereitzustellen, damit dieses Menschenrecht auch verwirklicht werden kann. Nötig wäre ein echtes Investitionsprogramm des Landes und der Städte und Gemeinden, um alle öffentlichen Gebäude, Straßen, Plätze und Bahnhöfe für jeden zugänglich und nutzbar zu machen.“
„Ohne klare Verpflichtungen auch der Privatwirtschaft und ohne konkrete Sanktionsmaßnahmen wird das Ziel der Barrierefreiheit auch nicht erreicht werden können“, ergänzt der Sozialpolitiker Dennis Lander. „Das sehen auch die Fachleute etwa vom VdK, der Arbeitskammer, der Liga der Freien Wohlfahrtspflege oder die Kommunalen Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderungen so. Warme Worte und ein herzliches Dankeschön helfen den Betroffenen nicht weiter, sie brauchen konkrete Taten, für die auch ausreichende finanzielle Mittel bereitgestellt werden.“
Auch die Vertreter von CDU und SPD mussten bei der Anhörung zugeben, dass es im Saarland sehr schwer ist, eine bezahlbare und auch mit einem Rollstuhl vollumfänglich nutzbare Wohnung zu finden. Deshalb müsste der Gesetzesentwurf deutlich nachgebessert werden.
„Insgesamt, auch das wurde heute bestätigt, ist der Entwurf zwar vielleicht gut gemeint, enthält aber zu viele Schlupflöcher, Ungenauigkeiten und Soll-Vorschriften statt klaren Vorgaben und Sanktionen. DIE LINKE nimmt die Kritik der Fachleute und Betroffenen ernst und wird einen entsprechenden Änderungsantrag einbringen“, so Schramm und Lander abschließend.