Über eine Dividende dürfen sich die Gesellschafter der DTU-Solargesellschaften zwar nicht freuen, dennoch bekommen sie laufend Gutschriften. Während die DTU GmbH & Co. SunerA KG für das Jahr 2016 einen nur noch kleinen Verlust auswies konnte der Verlustvortrag der B-KG weiter reduziert werden. Die Gesellschafterversammlungen verabschiedeten die Jahresabschlüsse 2016 und erteilten der Geschäftsführung einstimmig Entlastung. „Ein Vorteil solcher Direktbeteiligungen sind Gewinn mindernde Abschreibungen, die die Einkommensteuerbelastung aus den übrigen Einnahmen der Gesellschafter reduzieren“, sagt Geschäftsführer Wolfgang Willems.
2011 investierte der Sulzbacher Dienstleister DTU GmbH über zwei Tochtergesellschaften 427.372 € in Solaranlagen. Für die Dachanlagen in Saarbrücken, St. Ingbert, Neunkirchen und Nohfelden zahlen die regionalen Energieversorger als Stromabnehmer die gesetzlich vorgesehene Einspeisevergütung. Die Gesellschaften erhalten so regelmäßige Liquidität, die sie an ihre Anteilseigner auszahlen. „Für 2017 liegen wir dank der vielen sonnigen Tage mit unseren Anlagen bereits mit über 18 Prozent über den Planwerten“ stellt Willems zufrieden fest. „Die besten Geldanlagen sind die, um die man sich nicht kümmern muss.“
Bei einer Gesamtleistung von über 215 kWp wurden 2016 fast 207 MWh umweltfreundlicher Strom erzeugt. Das entspricht rechnerisch dem Stromverbrauch von etwa 62 Haushalten. Sechs Prozent Jahresausschüttung gab es – wie bislang alle Jahre – bei der A-Kommanditgesellschaft, während die B-KG für 2016 fast 12 Prozent als Liquiditätsauskehr an die Gesellschafter zahlte, was auch mit einer zusätzlichen Rückzahlung der Anlagegelder zusammen hängt.
Eine dritte Gesellschaft widmet sich zugunsten überschaubarer Investitionszeiträume Container-Investitionen. Willems: „Containerinvestitionen laufen bei zehnjähriger Nutzungsdauer fünf Jahre.“ Dann werden die Seecontainer als Gebrauchtcontainer zu etwa zwei Drittel des Anschaffungspreises verkauft. „Wie bei den Einspeisevergütungen der Solaranlagen kommt es hier dank unterjähriger Mietzahlungen zu laufenden Einnahmen, die wie eine Rente anzusehen sind. Bei einer Rendite von etwa vier Prozent kommt es zu einer jährlichen Auszahlung von zehn Prozent, da – so Willems – Kapital ‚verzehrt statt vererbt’ werden soll.