Aufarbeitung der Steuer-CDs abgeschlossen: 148.000 Euro Steuereinnahmeverlust – Finanzministerium zieht organisatorische Konsequenzen aus den festgestellten Mängeln in der Steuerfahndung |
Die Aufarbeitung der 356 verspätet zugeteilten CD-Fälle ist abgeschlossen. Der Steuereinnahmeverlust beträgt nach derzeitigem Stand rund 148.000 Euro und liegt damit erneut unter der bisherigen Schätzung (169.000 Euro). Im Dezember 2015 war man noch von rund 200.000 Euro ausgegangen.
Vom 01. Januar 2017 an gibt es eine neue Dienststellenstruktur im Finanzamt Saarbrücken Mainzer Straße: Künftig stehen Steuerfahndung und Bußgeld- und Strafsachenstelle unter einheitlicher Leitung, um eine enge und reibungslose Zusammenarbeit zu gewährleisten. Die externe Ermittlerin des Finanzministeriums, Frau Dr. Şirin Özfirat, stellte am Mittwoch (26.10.2016) im Haushalts- und Finanzausschuss ihren Abschlussbericht und ihre Handlungsempfehlungen vor. Nach den abschließenden Feststellungen des Landesrechnungshofs aus dem Mai 2016 ist dies nun der zweite Bericht, der den Umgang der Steuerfahndungsstelle mit sog. Steuer-CDs überprüft hat. Das Finanzministerium hatte zudem bereits im Dezember letzten Jahres die Projektgruppe „Controlling in der Steuerfahndung und Bußgeld- und Strafsachenstelle“ eingesetzt. Fazit: Alle Anregungen des Rechnungshofes sowie der externen Ermittlerin sind in die Arbeit der Ministeriums-Arbeitsgruppe eingeflossen und wurden bereits weitgehend umgesetzt. Wesentliches Ergebnis ist eine Verbesserung der Arbeits- und Ablaufstrukturen innerhalb der Steuerfahndung und der Dienst- und Fachaufsicht. Die Fahndungsleitung wurde neu besetzt, Veränderungen bei der Dienst- und Fachaufsicht vorgenommen. Bereits im Mai 2016 hat der Rechnungshof dem Finanzministerium in seinem Abschlussbericht attestiert, dass die seitens des Finanzministeriums ergriffenen Maßnahmen geeignet sind, die aufgetretenen Defizite abzustellen und sowohl die Effizienz als auch die Effektivität der Steuerfahndung in Zukunft zu gewährleisten. Die externe Ermittlerin hat sich dieser Einschätzung ausdrücklich angeschlossen. Weiteres wesentliches Ergebnis ist, dass ab 01. Januar 2017 Steuerfahndung sowie Bußgeld- und Strafsachenstelle strukturell unter einer einheitlichen Leitung zusammen liegen. Dies war auch von der externen Ermittlerin empfohlen worden. Diese Organisationsveränderung bietet den Vorteil, dass jeder Fall von Beginn bis zum Abschluss in einer Hand bleibt. Durch eine Vereinheitlichung der IT-Infrastruktur beider bisherigen Dienststellen sowie weitere Verbesserungen in der IT-technischen Ausstattung und durch Aufstockung der sonstigen technischen Ausrüstung werden die Ermittlungs- und Auswertungsmöglichkeiten der neuen Dienststelle weiter verbessert. Durch die Zusammenführung der beiden bisher getrennten Dienststellen werden die bereits jetzt bei der Steuerfahndung existierenden Spezialisierungen (z.B. Glückspiel, Rotlicht) auch auf die Sachbearbeiter der Bußgeld- und Strafsachenstelle ausgedehnt. So können auch in diesem Bereich branchenspezifische Kenntnisse aufgebaut werden, das macht ein effektiveres und effizienteres Arbeiten bei der Verfolgung von Steuerstraftätern möglich. Darüber hinaus wird das Controlling im Bereich Strafsachenstelle und Steuerfahndung deutlich ausgebaut. Neben der kennzahlengestützen Überwachung der Arbeitserledigung der Dienststelle steht hierbei die Beobachtung verjährungsrelevanter Tatbestände im Fokus. Verjährungseintritt und verjährungsunterbrechende Maßnahmen sind durch die Steuerfahndung im System gesondert zu dokumentieren und von Sachbearbeitung und Sachgebietsleitung in ständiger Überwachung zu halten. |