In der gestrigen GMK-Sitzung haben die Gesundheitsministerinnen und -minister aus Bund und Ländern unter anderem über die nächsten Schritte zur Vorgehensweise bei den Auffrischimpfungen beraten.
„Geplant ist, dass die notwendige Auffrischimpfung ab Herbst mit einem mRNA-Impfstoff durchgeführt wird. Den zwischen Bund und Ländern abgestimmten Beschluss über den Ablauf wird die GMK zeitnah herbeiführen“, so Gesundheitsministerin Monika Bachmann.
Zum Vorgehen bezüglich des Impfstoffes AstraZeneca einigten sich die Ministerinnen und Minister auf Folgendes: Der Bund wird Impfstoffe, die in der nationalen Impfkampagne nicht zum Einsatz kommen und deren Lagerhaltung eine Weitergabe zulassen, Drittstaaten durch Impfstoffspenden zur Verfügung stellen. Dabei wird das Bundesgesundheitsministerium zeitnah einen logistischen Prozess auf den Weg bringen, um die Impfstoffe, die bisher ausschließlich in den Verteilzentren der Länder gelagert wurden, bei den Ländern abzuholen. Bund und Länder stimmen sich eng ab und beraten miteinander, wie mit Impfstoffen, die bereits an Impfzentren und Arztpraxen ausgeliefert wurden, vor dem Hintergrund pharmazeutisch-technologischer und rechtlicher Fragestellungen umgegangen werden kann. Grundsätzlich sind Abgaben von Impfstoffen an Drittstaaten ausschließlich nur durch die Bundesregierung möglich.