m Saarland wurde der Ausbruch der Blauzungenkrankheit (BTV) nun amtlich bestätigt. Nachdem das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) in der vergangenen Woche den Erreger in einem Rinderbestand in Lebach sowie in zwei Schafhaltungen in Losheim und Weiskirchen nachgewiesen hatte, hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) die Ergebnisse bestätigt. Dadurch verliert das Saarland seinen Status als BTV-seuchenfrei.
Das gesamte Saarland wird damit zum BTV-Restriktionsgebiet für Rinder, Schafe, Ziegen und gehaltene Wildwiederkäuer erklärt. Dieses Restriktionsgebiet muss mindestens zwei Jahre nach dem letzten Ausbruch aufrechterhalten werden. Während dieser Zeit muss durch Monitoring-Untersuchungen nachgewiesen werden, dass kein BTV-Virus mehr zirkuliert. Erst danach kann das Saarland einen Antrag auf Wiedererlangung des BTV-Freiheitsstatus bei der Europäischen Union (EU) stellen.
Bis zur Zulassung eines Impfstoffs gegen den spezifischen Serotyp BTV3 sind Tiertransporte in BTV-freie Gebiete der EU nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, die den jeweiligen Anforderungen des Ziellandes entsprechen müssen. Innerhalb Deutschlands ist der Transport in andere nicht-freie Gebiete hingegen ohne spezielle Auflagen möglich. Bisher wurden deutschlandweit über 3.000 Fälle der Blauzungenkrankheit amtlich bestätigt.
Das saarländische Ministerium empfiehlt dringend, flächendeckende Schutzimpfungen gegen den Serotyp 3 durchzuführen, um einen vorbeugenden Schutz aufzubauen und die Zahl der Ausbrüche zu minimieren. Das Land und die Tierseuchenkasse des Saarlandes bieten finanzielle Unterstützung für diese Impfungen an. Für Rinder beträgt der Zuschuss 3,50 Euro pro Tier, für Schafe und Ziegen 2,50 Euro. Anträge auf Impfzuschüsse können auf der Internetseite der Tierseuchenkasse eingereicht werden.