Gemeinsame Initiative der Präfektur Grand Est und des Saarlands zum Abbau von Hindernissen im deutsch-französischen dualen/kooperativen Studium – Französische Ministerin stellt Lösung für grenzüberschreitende Ausbildung in Aussicht
Am Montag, 11. Oktober, hat der Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit (AGZ) unter dem Vorsitz von Roland Theis, Staatssekretär und Bevollmächtigter für Europaangelegenheiten, und Josiane Chevalier, Präfektin der Region Grand Est, erstmals im Saarland getagt.
Bei der Sitzung, die im Hybrid-Format in der Aula der Universität des Saarlandes stattfand, verständigten sich die Mitglieder des AGZ unter anderem darauf, administrative Hindernisse beim deutsch-französischen dualen/kooperativen Studium zu beseitigen. Dazu verabschiedete der AGZ einstimmig eine vom Saarland initiierte Resolution. Sie sieht vor, dass regionale und nationale Expertinnen und Experten beider Länder in einer ad hoc Arbeitsgruppe zusammenkommen, um einen „Status für im deutsch-französischen Grenzraum grenzüberschreitend Studierende“ zu erarbeiten. Außerdem soll geprüft werden, wie ein grenzüberschreitendes Semesterticket eingeführt werden kann.
„Das Saarland hat als Gastgeberland die Universität des Saarlandes nicht nur symbolisch für die deutsch-französische Freundschaft als Veranstaltungsort gewählt. Wir wollten bewusst an einen Ort gehen, wo wir durch den Abbau grenzüberschreitender Hindernisse Chancen gerade für junge Menschen schaffen können. Ich bin den Vertretern der saarländischen Hochschulen und der Deutsch-Französischen Hochschule dankbar, die gemeinsam mit mir diese Resolution vorbereitet haben und die auch in der Facharbeitsgruppe mit uns mitarbeiten werden“, erklärte Staatssekretär und Bevollmächtigter für Europaangelegenheiten Roland Theis.
Einen echten Fortschritt kündigte die anwesende beigeordnete Ministerin für berufliche Eingliederung im Arbeitsministerium, Brigitte Klinkert, an. Die französische Ministerin aus dem Elsass stellte eine Lösung für die Finanzierung der grenzüberschreitenden Ausbildung vor, für die es seit einigen Jahren keine nachhaltige Lösung gab. Klinkert führte aus, dass im Zuge eines großangelegten Gesetzesvorhabens, das unter andrem darauf abzielt, die Verwaltung mehr zu dezentralisieren und zu vereinfachen, das französische Arbeitsrecht reformiert werde. Die geplante Reform in Frankreich wird die Finanzierung ab dem Ausbildungsjahr 2022 verstetigen. „Das Ergebnis unserer Sitzung ist, dass Unternehmen und Auszubildende ab Herbst 2022 von einer langfristigen Lösung ausgehen können. Das ist eine gute Nachricht für die grenzüberschreitende Ausbildung, die einen wichtigen Beitrag zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit und des Fachkräftemangels in unserer gemeinsamen Grenzregion leisten kann.“
Der Ausschuss soll Lösungen für Schwierigkeiten erarbeiten, denen Menschen in der Grenzregion aufgrund der unterschiedlichen Rechtsordnungen der beiden Länder, unter anderem in den Bereichen Verkehr, Beschäftigung, Gesundheit und Entwicklung, in ihrem Alltag begegnen. So mahnten Staatssekretär Roland Theis und der französische Abgeordnete Christoph Arend nochmals dringend eine Lösung im Streit zwischen den französischen und deutschen Ministerien bei der Besteuerung von Kurzarbeitergeld für Grenzgängerinnen und Grenzgänger an.
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Hintergrund zum AGZ:
Der AGZ setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der beiden Staaten und Gebietskörperschaften der Grenzregion (insbesondere der an Frankreich angrenzenden Bundesländer, der Region Grand Est und der an Deutschland angrenzenden Départements sowie der Eurodistrikte) sowie Abgeordneten beider Länder zusammen.
Der deutsch-französische Ausschuss für Grenzüberschreitende Zusammenarbeit (AGZ) ist in Artikel 14 des Vertrags von Aachen vom 22. Januar 2019 (VvA) angelegt. Ziel des AGZ ist es, durch die Einbindung der betroffenen Akteure über alle föderalen und administrativen Ebenen auf beiden Seiten der Grenze eine erhöhte Entscheidungsfähigkeit für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu schaffen (https://www.agz-cct.eu/agz-cct-de).
Mitglieder aus Frankreich:
- die Präfektin der Region Grand Est,
- der Botschafter für internationale Regierungskommissionen, Zusammenarbeit und grenzüberschreitende Fragen im frz. Außenministerium,
- weitere Ministerien der französischen Regierung (wenn inhaltlich zuständig),
- der Präsident des Rates der Region Grand Est,
- der Präsident des Rates des Departements Moselle,
- der Präsident der europäischen Gebietskörperschaft Elsass (CeA),
- der Präsident der Eurometropole Straßburg
- sowie drei Parlamentarier aus grenznahen Wahlkreisen, die in der deutsch-französischen Zusammenarbeit engagiert sind.
Mitglieder aus Seitens Deutschland:
- das Auswärtiges Amt,
- das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat,
- weitere Ministerien der Bundesregierung (wenn inhaltlich zuständig),
- die Bundesländer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland
- sowie drei deutsche Abgeordnete der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung.
Darüber hinaus sind die fünf Eurodistrikte Mitglieder:
- SaarMoselle
- PAMINA
- Strasbourg-Ortenau
- Region Freiburg / Centre et Sud Alsace
- Trinationaler Eurodistrikt Basel
Zudem gibt es eine Reihe von Beobachtern und Gästen (Schweiz, Luxemburg, Oberrheinkonferenz, Großregion, der Bevollmächtigte der Bundesrepublik Deutschland für kulturelle Angelegenheiten im Rahmen des Vertrags über die deutsch-französische Zusammenarbeit) und es können von allen Mitgliedern Sachverständige hinzugezogen werden.
Quelle: Ministerium für Finanzen und Europa