Tressel: Radschnellwege im Straßengesetz verankern
Anlässlich der Betriebsaufnahme der Autobahn GmbH fordert der saarländische Bundestagsabgeordnete und Grünen-Landeschef Markus Tressel eine große Strukturreform der Landesstraßenbauverwaltung, um die Herausforderungen einer modernen Mobilitätspolitik gerecht werden. Der Landesbetrieb für Straßenbau müsse zu einem Mobilitätsdienstleister weiterentwickelt werden. Die Umorganisation „LfS2020“ greife trotz guter Ansätze zu kurz. Der Wegfall der Autobahnzuständigkeit biete die historische Chance, Kapazitäten für andere Aufgaben, wie den Radschnellwegebau, zu nutzen.
„Mit der Umorganisation ‚LfS2020‘ sind einige gute Ansätze verbunden. So sollen künftig Rad- und Gehwege mitgedacht werden, wenn Straßen überplant oder neugeplant werden. Allerdings greifen diese zu kurz. Der Wegfall der Auftragsverwaltung für die Autobahnen böte die historische Chance, den Landesbetrieb für Straßenbau im Sinne einer modernen Mobilitätspolitik völlig neu zu strukturieren und andere Aufgaben, wie den Radschnellwegebau, viel stärker noch in den Vordergrund zu rücken“, sagt Markus Tressel, Bundestagsabgeordneter und Landesvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen Saar.
Der Grünen-Politiker, der auch Mitglied des Verkehrsausschusses des Bundestages ist, fordert daher eine große Strukturreform der Straßenbauverwaltung. Tressel: „Der Landesbetrieb für Straßenbau sollte zu einem Mobilitätsdienstleister weiterentwickelt werden, der sich nicht mehr hauptsächlich am Auto orientiert. Ziel muss es sein, den Fuß- und Radverkehr mindestens gleichberechtigt zum motorisierten Individualverkehr zu behandeln. Der Aus- und Neubau von Radwegen muss dabei endlich eine tragende Säule werden. Die jahrzehntelange Vernachlässigung anderer Verkehrsträger und -teilnehmer als dem Auto muss jetzt auch strukturell ausgeglichen werden.“ Außerdem schlägt Tressel vor, den Kommunen zu ermöglichen, ihre Straßenbaulast für größere Straßen freiwillig an den Landesbetrieb abzugeben, um eine effizientere Aufgabenerledigung zu ermöglichen.
Notwendig sei zudem eine Novelle des Straßengesetzes und eine klare Aufgabenzuweisung für den Radschnellwegebau. Tressel: „Das Straßengesetz stammt in seinen Grundzügen aus dem Jahr 1964 und orientiert sich daher weitestgehend am motorisierten Individualverkehr. Die Baulast für Radschnellwege und selbstständige Geh- und Radwege ist ungeregelt und fällt unter ‚sonstige öffentliche Straßen‘. Wir brauchen eine ausdrückliche Regelung für Radschnellwege und eine Verankerung der Baulast für diese überörtlichen Verbindungen beim Land.“