Durch in den letzten Jahrzehnten durchgeführte Regelwerksänderungen zur Beurteilung der Beulsicherheit der Stege und Gurte von Stahl- und Stahlverbundbrücken erfüllen Bauwerke, die vor der Einführung der Richtlinie 012 „Beulsicherheitsnachweise für Platten“ des ‚Deutschen Ausschusses für Stahlbau (DASt)‘ im Jahr 1978 errichtet wurden, die heutigen Anforderungen an die Beulsicherheit nicht mehr vollumfänglich.
Vor dem Hintergrund dieser Richtlinie ist daher davon auszugehen, dass größere Stahl- und Stahlverbundbrücken, die vor 1980 gebaut wurden, das systembedingte Problem einer zu geringen Beulsicherheit aufweisen können. Erkennbar sind diese Defizite in der Regel durch sog. Beulverformungen von Blechen sowie Verformungen von Längs- und Quersteifen. Beide Verformungen sind in den meisten Fällen nicht mit dem bloßen Auge feststellbar, sodass es einer genaueren Kontrolle der beulgefährdeten Bereiche bedarf.
Zur besseren Einschätzung der Situation sind die Länder vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) nun dazu angehalten, alle vor 1980 gebauten Stahl- und Stahlverbundbrücken im Zuge von Bundesstraßen auf diese Problematik genauer zu untersuchen.
Die Untersuchung soll gemäß Vorgabe des BMDV mit einer Sonderprüfung der betroffenen Bauwerke beginnen, bei der eine messtechnische Aufnahme der beulgefährdeten Bereiche durchzuführen ist. Des Weiteren gibt das BMDV vor, vorsorglich für bisher noch nicht auf diese Problematik untersuchte Bauwerke geeignete Maßnahmen zur Kompensation möglicher Beulsicherheitsdefizite einzuleiten.
Die Johannisbrücke im Zuge der B 41 im Bereich Saarbrücken-Rodenhof mit Baujahr 1967 wird ebenfalls dieser Sonderprüfung unterzogen. Durch die vergleichsweise große Länge der Brücke von rund 337 m je Teilbauwerk wird dies einige Zeit in Anspruch nehmen. Das dazu notwendige große Sonderprüfgerät wird ab Mai zum Einsatz kommen. Nach Durchführung der Prüfung müssen die Ergebnisse zudem ausgewertet und in die parallel laufende Nachrechnung der Brücke eingearbeitet werden. Dieser Vorgang wird voraussichtlich im Herbst 2022 abgeschlossen sein.
Zur Kompensation wird die Verkehrsbeanspruchung des Bauwerks bis zum Abschluss der Untersuchungen reduziert. In diesem Zeitraum wird daher nur noch eine Fahrspur pro Fahrtrichtung zur Verfügung stehen. Der Verkehr wird vor der Brücke auf eine Spur verengt und in der Folge mittig über die Brücke geführt.
Die Einrichtung der einstreifigen Verkehrsführung kann nur unter Vollsperrung der B 41 erfolgen. Die Vollsperrung ist notwendig, damit die gültigen technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) sowie die Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) eingehalten werden können.
Unmittelbar betroffen von der Maßnahme ist daher der Abschnitt der B 41 zwischen der Anschlussstelle Saarbrücken-Ludwigsberg und der Kreuzung B 41 / L 125 ‚Dudweiler Landstraße‘.
Die dazu notwendige Vollsperrung wird am Samstag, den 23.04.2022, vormittags durchgeführt. Die Vollsperrung wird für beide Fahrtrichtungen gleichzeitig eingerichtet und soll bis ca. 11 Uhr abgeschlossen sein.
Während der Vollsperrung wird der Verkehr stadteinwärts über die Camphauser Straße in Richtung Ludwigskreisel geleitet. In der Gegenrichtung erfolgt die Umleitung über die Dudweiler Landstraße durch Jägersfreude und Dudweiler in Richtung Friedrichsthal.
Bei der Planung der Maßnahme hat der LfS die täglichen Verkehrsmengen berücksichtigt. Der Landesbetrieb rechnet nicht mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen.
Quelle: Landesbetrieb für Straßenbau (LfS)