StartPanoramaBauabfälle im Naturschutzgebiet „Kernzone Taubental“ abgeladen

Bauabfälle im Naturschutzgebiet „Kernzone Taubental“ abgeladen

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Müllbeseitigung kostete den SaarForst 2021 rund 200.000 Euro

An einem Waldweg nicht weit von der Straße haben Unbekannte eine LKW-Ladung Bauschutt abgeladen – mitten im Biosphären-Naturschutzgebiet „Kernzone Taubental“.

„Es gibt immer wieder gewissenlose Zeitgenossen, die ihren Müll im großen Stil einfach in der Natur entsorgen“, stellt Umwelt-Staatssekretär Sebastian Thul empört fest. Zusammen mit dem dort zuständigen SaarForst-Revierleiter Martin Eberle und Henning Schwartz von der Naturwacht Saarland  nahm der Staatssekretär am Dienstagmorgen die „Sauerei“ auf der Gemarkung Kirkel-Neuhäusel in Augenschein. „Die Entsorgung dieses Müllberges wird die Steuerzahler wieder eine Stange Geld kosten“, so Thul. Denn die Bau- und Abbruchabfälle in der Kernzone Taubental bestehen nicht nur aus Steinen und Sand. Kunststoffteile finden sich in dem Gemisch, Fliesen und anderes mehr. Auch Anteile von Asbest werden vermutet.   

„Müll gehört nicht in den Wald, sondern auf einen der zahlreichen Wertstoffhöfe, Deponien oder in Verbrennungsanlagen“, betont Thul. „Diejenigen, die in großem Stil Abfälle einfach in den Wald kippen, belasten die Umwelt, Tiere und Pflanzen, und schieben die Verantwortung und die Kosten der Entsorgung auf die Allgemeinheit.“

Leider kommt es häufig vor, dass Bürger und dubiose Unternehmen ihren Unrat nicht ordnungsgemäß entsorgen, sondern wild in der Natur abladen. Das belegen auch Kosten, die für die Beseitigung des Abfalls im saarländischen Staatswald aufgewendet werden müssen. Allein 2021 wurden rund 200.000 Euro für die Entsorgung der illegalen Müllablagerungen im SaarForst benötigt. Zum Vergleich: Im Jahr 2014 reichten im Saarland noch knapp 157.000 Euro für die Beseitigung. 

SaarForst hat bei der Polizei Anzeige erstattet. „Die Deponierung von illegalem und gefährlichem Abfall ist kein Kavaliersdelikt. Wer erwischt wird, muss mit hohen Bußgeldern rechnen“, erinnert der Staatssekretär. 

Was sollte bei der Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen beachtet werden?

Auch für Privatpersonen gilt für diese Abfälle die Gewerbeabfallverordnung. Und diese verpflichtet zu einer Trennung von Glas, Kunststoffen, Metallen, Holz, Dämmmaterial, Bitumengemischen, Baustoffen auf Gipsbasis, Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik.

Die getrennte Sammlung sorgt für eine Reduzierung der Abfallmenge, die tatsächlich deponiert werden muss. Und sie sorgt für eine Verringerung der Entsorgungskosten.

Die getrennt zu entsorgenden Abfälle können Privatpersonen gegen Entgelt an den 29 Wertstoffhöfen im Land abgeben. Für größere gewerbliche Mengen gibt es im Land 19 Anlagen, die Abfallgemische sortieren. Für den eigentlichen Bauschutt verfügt das Saarland zudem über 33 Bauschuttrecyclinganlagen.

Grundsätzlich muss bei der Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen auf jeden Fall sichergestellt werden, dass diese keine gefährlichen Bestandteile enthalten.

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