Anlässlich der Veranstaltung „Runder Tisch‚ Bündnis Wohnen und Bauen‘“ des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport (MIBS) hat Bauminister Klaus Bouillon gemeinsam mit Experten der Oberen Landesbaubehörde seine Neuausrichtung der sozialen Wohnraumförderung vorgestellt.
Bei einem Austausch mit den Verbänden der Bau- und Wohnwirtschaft, den Kammern, den Mietvereinen und Sozialverbänden, den Gewerkschaften und den Kommunen machte der Minister dabei deutlich, dass „der soziale Wohnungsbau eines der wichtigsten gesellschaftlichen Themen unserer Zeit ist und erst jetzt mit unseren Programmen wirklich bei den Bürgerinnen und Bürgern angekommen ist, da wir gänzlich neue Wege eingeschlagen haben.“
Die verschiedenen Maßnahmen im Überblick:
· Der Personenkreis, derjenigen, die soziale Förderung in Anspruch nehmen können, wurde durch die Erhöhung der Einkommensgrenze deutlich erhöht (je nach Haushaltsgröße bis zu 72 000 Euro brutto)
· Die Staffelung der neu geschaffenen Zuschüsse erfolgt nach sozialen Kriterien, wie der Familiengröße, um dem sozialen Anspruch gerecht zu werden
· Die Programme sorgen dafür, dass mit diesen Zuschüssen auch innerhalb von bebauten Ortslagen Leerstände beseitigt werden können.
Minister Bouillon hierzu: „Konkret bedeutet das, dass der soziale Wohnungsbau, die Verdichtung der Ortskerne und der Umweltschutz im Rahmen einer neuen Wohnungsbaustrategie miteinander verbunden werden.“
· Die Erhöhung der Zuschüsse für den sozialen Mietwohnungsbau hat dazu geführt, dass der private Bausektor bereits jetzt aktiv geworden ist, da es sich wieder lohnt zu investieren.
· Ein Programm zum Abriss für Private umfasst ein Volumen von 2 Millionen Euro an Landesmitteln, um auch hier den im Saarland vorhandenen Gegebenheiten Rechnung zu tragen.
· Auch das studentische Wohnen wird aktiv angegangen, indem 7 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Zuschussquote: 50 Prozent mit dem Ziel, 200 neue Wohneinheiten zu schaffen
Zudem gibt es zwei Programme für die Kommunen:
· Die Kommunen erhalten hierbei im Bereich der Städtebauförderung Fördermöglichkeiten an die Hand, indem Ankauf, Abriss und Modernisierung von Altbauten in Fördergebieten mit einer 2/3-Förderung unterstützt werden. Vorhaben speziell zum Ankauf und Abriss von Gebäuden können dabei über Bedarfszuweisung des MIBS auf 90 Prozent, maximal um 40.000 Euro, aufgestockt werden.
· Ohne städtebauliche Förderkulisse können Bedarfszuweisungen für Ankauf und Abriss mit Bedarfszuweisungen von 50% bis maximal 40.000 Euro gefördert werden.
Der Bauminister fasst die Programme wie folgt zusammen: „Mit unseren Maßnahmen schaffen wir es erstmals seit vielen Jahren, dass ein echter sozialer Wohnungsbau – sowohl im Mietwohnungsbau, als auch zur Schaffung von nutzbarem Wohnraum für Familien mit geringerem Einkommen – ermöglicht wird.“
Des Weiteren verweist Minister Klaus Bouillon darauf, dass bereits in den Jahren 2015/2016 durch die von ihm initiierten Sonderprogramme für Wohnraum für Flüchtlinge und Einheimische 1.560 Wohnungen gefördert und zur Verfügung gestellt werden konnten.
Zurzeit bieten die Gemeinden rd.220 leerstehende Wohnungen zur Weitervermietung an. Der Minister: „Es ist unverkennbar, dass entgegen einiger kritischer Stimmen der soziale Wohnungsbau im Saarland schon lange begonnen hat.“