- Bauarbeiten:
In dieser Woche haben täglich bis zu 16 Firmen mit rund 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf der Baustelle Ludwigsparkstadion gearbeitet. Unter anderem laufen folgende Arbeiten oder stehen an:
Rasen, Tribünen und Außenanlagen
- Die Montage der Türen der Differenztreppen, die vom Stadioninnenraum zu den Tribünen führen, läuft.
- Zudem ist das Pflastern der Verkehrsflächen der Freifläche West geplant.
Nebengebäude
- In der kommenden Woche werden die Dachdeckerarbeiten im Nebengebäude Nord fortgesetzt.
- Außerdem steht der Rohbau für die Kühlzellen Ost an.
- Die Herstellung der Urinalrinnen im Nebengebäude Ost laufen.
- Des Weiteren ist die Fertigstellung der Dachdämmung und Abdichtung im Nebengebäude Ost vorgesehen.
- Für die kommende Woche sind Rohbauarbeiten in der Polizeiwache geplant.
- Auch Trockenbauarbeiten im Nebengebäude Nord stehen an.
Funktionsgebäude
- Der (Ent-)Rauchungstest im Businessclub wurde erfolgreich abgeschlossen.
- Die Bodenbelagsarbeiten auf Ebene 01 laufen.
- Ein Teil des Funktionstests der Brandmeldemeldeanlage ist in dieser Woche erfolgt. Der Test wird in der kommenden Woche fortgesetzt.
- Die in dieser Woche begonnenen Installationsarbeiten im Bereich Catering Ost auf Ebene 01 gehen in der kommenden Woche weiter.
- Dann folgt auch das weitere Schließen der Decken im Flur auf Ebene 02.
- Im Flur West auf Ebene 02 steht der Endanstrich an.
- Die Montage der Decken im Bereich Catering Ost auf Ebene 01 wird fortgesetzt.
- Ausschreibungen
Die Ausschreibungen für die Kühlzellen und die Kühlung laufen. Die Vergabe der Stadionregie steht bevor.
- Rechtliches – Aktueller Stand zur Rasenheizung
Ursprüngliche Situation
Die Fa. Kempf war ursprünglich von der Landeshauptstadt Saarbrücken beauftragt worden, die Arbeiten für die Erneuerung des Platzes (einschließlich Neuverlegung der elektrischen Rasenheizung sowie der Bewässerungsanlage) bis spätestens zum 30. Oktober 2020 fertig zu stellen. Da die Fa. Kempf ihre Leistungen mindestens teilweise nicht erbracht hatte, verweigerte die Landeshauptstadt sowohl Abnahme als auch Zahlung.
Um eine möglicherweise jahrelang dauernde gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, einigte sich die Stadt mit der Fa. Kempf am 5. Februar 2021 dahingehend, dass sich die Fa. Kempf u. a. verbindlich verpflichtete, die Rasenheizung bis spätestens zum 31. März 2021 voll funktionsfähig herzustellen. Weiterhin wurde der Abnahmetermin für den 7. April 2021 vereinbart.
Verstreichen der letzten Nachfrist
Nachdem bis zum 31. März 2021 weder von der Fa. Kempf noch von dem durch diese beauftragten Nachunternehmer Leistungen vor Ort ausgeführt wurden, setzte die Landeshauptstadt der Fa. Kempf eine letzte Nachfrist zur Herstellung einer voll funktionstüchtigen Rasenheizung bis zum 7. April 2021. Auch diese Nachfrist verstrich, ohne dass die Fa. Kempf Arbeiten vor Ort ausführte.
Zum für den 7. April 2021 vereinbarten Abnahmetermin erschien die Fa. Kempf nicht. Der Abnahmetermin wurde daher in Abwesenheit der Fa. Kempf durchgeführt und die Abnahme der Leistungen der Fa. Kempf verweigert. Weiterhin wurde der von der Fa. Kempf erbrachte Leistungsstand der Rasenheizung mit lediglich rund 30 Prozent festgestellt.
Kündigung des bestehenden Werkvertragsverhältnisses
Die Landeshauptstadt Saarbrücken hat mit dem einvernehmlich geschlossenen Vergleich vom 5. Februar 2021 der Fa. Kempf die Gelegenheit gegeben, ihre vertraglich geschuldeten Leistungen zu erbringen. Damit sollte nicht nur ein unter Umständen jahrelang andauernder Rechtsstreit vermieden, sondern insbesondere im Sinne des 1. FC Saarbrücken und seiner Fans sichergestellt werden, dass zukünftig keinerlei witterungsbedingte Spielabsagen aufgrund der fehlende Funktionsfähigkeit der Rasenheizung erfolgen. Weiterhin sollte durch die vergleichsweise Einigung die Gewähr dafür geschaffen werden, dass der 1. FCS im Lizenzierungsverfahren für die Saison 2021/2022 über ein Stadion mit der zwingend erforderlichen Rasenheizung verfügt.
Die Landeshauptstadt bedauert sehr, dass die Fa. Kempf ihre eingeräumte Chance nicht genutzt hat. Die Landeshauptstadt Saarbrücken sieht sich daher gezwungen, das zwischen ihr und der Fa. Kempf bestehende Werkvertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen. Aufgrund des laufenden Lizenzierungsverfahrens für die Saison 2021/2022 war ein weiteres Zuwarten bzw. das Setzen einer weiteren Nachfrist nicht mehr möglich. Stattdessen muss der zwingend erforderliche Weiterbau der Rasenheizung nun erfolgen. Die Landeshauptstadt Saarbrücken behält sich weiterte rechtliche Schritte gegen die Fa. Kempf vor.
Die Landeshauptstadt Saarbrücken bedauert die eingetretene Situation außerordentlich, die jedoch ausschließlich durch das vertragswidrige Verhalten der Fa. Kempf herbeigeführt wurde. Die Landeshauptstadt wird alles daran setzen, dass das Ludwigsparkstadion zur Saison 2021/2022 den Lizenzierungsbedingungen des DFB entspricht.
- Zentrale Termine auf der Baustelle in der kommenden Woche
Montag, 12. April: Baurunde u. a. mit Oberbürgermeister Uwe Conradt, Martin Welker (GIU-Geschäftsführer) sowie Erik Schrader und Markus Hollenbach (beide GMS-Werkleitung). Themen: Baustellenfortschritt sowie anstehende Arbeiten und Termine.
Zudem diverse Termine unter der Woche zur Abstimmung mit beauftragten Unternehmen.
Quelle: Stadt Saarbrücken