Die FDP-Stadtratsfraktion begrüßt ausdrücklich die Installation von Diffraktoren zum Lärmschutz an der Stadtautobahn A620 in Saarbrücken, durchgeführt von der Autobahn GmbH in Höhe des Stadens. Diese Maßnahme, für die sich insbesondere der parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Verkehr, Oliver Luksic (FDP), eingesetzt hat, stellt einen bedeutenden Schritt zur Verbesserung der Lebensqualität in Saarbrücken dar.
„Seit Jahren, wenn nicht Jahrzehnten, fordern Bürger und Parteien ein verbessertes Lärmschutzkonzept für die Stadtautobahn. Jetzt, da die Umsetzung endlich beginnt, folgt erneut ideologisch geprägte Kritik und die immergleiche Forderung nach einem Tempolimit. Wir können jedoch froh sein, dass Saarbrücken nun Standort des Pilotprojekts ‚Diffraktoren zum Lärmschutz‘ ist. Dass es bisher keine 100% validen Daten zur Effektivität dieser Maßnahme aus Deutschland gibt, liegt in der Natur der Sache. Um diese Daten zu erheben und den Einsatz der Maßnahme für weitere Orte zu ermöglichen, sind genau solche Pilotprojekte erforderlich“, betonte Dr. Helmut Isringhaus, Fraktionsvorsitzender der Freien Demokraten im Saarbrücker Stadtrat.
Die Diffraktoren sind Teil eines umfassenderen Lärmschutzkonzeptes für die A620, welches auch die Verbesserung des Lärmschutzes zur anderen Straßenseite nach St. Arnual beinhaltet. Der geplante Einsatz eines speziellen Asphalts auf einer Teilstrecke soll die Geräuschemissionen zusätzlich verringern, was sich positiv auf alle Seiten der Autobahn auswirken wird. Besonders das Abrollgeräusch der Reifen auf dem Asphalt trägt erheblich zum Fahrzeuglärm bei und bleibt unabhängig von der Fahrgeschwindigkeit bestehen, so Isringhaus weiter.
Hintergrundinformation Geschwindigkeitsbegrenzung
Verkehrsbeschränkungen dürfen nach §45 Abs.9 StVO nur dann angeordnet werden, wenn besondere Umstände dies zwingend erforderlich machen. Gefahrzeichen und Verkehrsverbote dürfen nur dort angebracht werden, wo sie für die Sicherheit des Verkehrs notwendig sind, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann. Insbesondere Beschränkungen des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko erheblich übersteigt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn Unfalluntersuchungen häufig geschwindigkeitsbedingte Unfälle nachweisen. Bei mehr als 90.000 Fahrzeugen pro Tag in dem betreffenden Bereich der Autobahn, einer der wichtigsten Verkehrsadern für Saarbrücken, scheint eine dauerhafte Reduzierung der Geschwindigkeit nicht vertretbar.