StartRegionalLandkreis SaarlouisBehördenübergreifende Großkontrolle in Bars und Gaststätten in Saarlouis

Behördenübergreifende Großkontrolle in Bars und Gaststätten in Saarlouis

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Saarlouis (ots) – In der Nacht von Freitag auf Samstag führten Stadt und
Landkreis Saarlouis gemeinsam mit dem Hauptzollamt, dem Landesamt für Umwelt-
und Arbeitsschutz sowie der Polizeiinspektion Saarlouis Kontrollen im
Stadtgebiet von Saarlouis durch. Schwerpunkt der Maßnahmen war die Überwachung
der Verordnung zur Verhinderung der Corona-Pandemie und des
Nichtraucherschutzgesetzes.

Im Rahmen der Sicherheitspartnerschaft zwischen der Stadt Saarlouis und dem
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport wurden am Freitagabend in der
Innenstadt sowie in den Stadtteilen Fraulautern und Roden mehrere Gaststätten
und insgesamt neun Shisha-Bars überprüft. Bis auf eine Ausnahme wurden in allen
Shisha-Bars Verstöße gegen die Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie
festgestellt. Insbesondere wurde die Abstandsregel nicht eingehalten und anstatt
Einwegschläuchen wurden mehrfach verwendbare Schläuche für die Wasserpfeifen
benutzt. In fast allen Shisha-Bars fand das Nichtraucherschutzgesetz keine
Beachtung.

Weiterhin wurden zahlreiche Verstöße gegen die Allgemeinverfügung „Shisha“ der
Stadt Saarlouis festgestellt. Es handelte sich hierbei um mangelhafte technische
Ausstattung sowie ausgeschaltete Lüftungsanlagen. Ohne solche Anlagen kann die
Kohlenmonoxid-Konzentration in Shisha-Bars bis in einen gesundheitsschädlichen
Bereich steigen, da durch das Anzünden der Kohle und das Rauchen der
Wasserpfeifen Kohlenmonoxid (CO) entsteht.

In einer Bar stellte das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz eine
CO-Konzentration von 90 ppm bei einem maximal erlaubten Wert von 30 ppm fest. In
mehreren Bars waren die CO-Melder ohne Funktion. Die für eine Brandbekämpfung
vorgeschriebenen Feuerlöscher wurden nicht immer vorgehalten.

Aufgrund von zahlreichen Verstößen gegen die Allgemeinverfügung der Kreisstadt
Saarlouis schloss ein Betreiber seine Bar. In drei weiteren Shisha-Bars wurde
lediglich das Shisha-Rauchen in den Gaststätten bis zur technischen Ertüchtigung
von den Betreibern eingestellt. Zwei Betriebe verzichteten freiwillig auf das
Angebot von Wasserpfeifen auf Teilflächen ihrer Gaststätte. Der normale
Gaststättenbetrieb blieb teilweise unter Auflagen weiter erlaubt. Eine
Shisha-Bar blieb ohne jegliche Beanstandung.

Die Polizei führte eine Vielzahl an Personenkontrollen durch und unterstütze die
am Einsatz beteiligten Behörden bei ihren Maßnahmen.

Das Hauptzollamt stellte im Rahmen des Einsatzes fünf Straftaten und vier
Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen gegen das Tabaksteuergesetz fest. Hierbei
wurden ca. 100 kg unversteuerter Wasserpfeifentabak sichergestellt. Darüber
hinaus wurden insgesamt 24 Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer bezüglich ihres
Arbeitsverhältnisses befragt. Es erhärteten sich in drei Fällen Anhaltspunkte
auf Schwarzarbeit, in einem Fall auf die Nichteinhaltung der Zahlung des
Mindestlohns und in drei Fällen auf Leistungsbetrug.

Bei den abschließenden Kontrollen von Gaststätten in der Altstadt Saarlouis
stellten Polizei und Ordnungsamt zwei Verstöße gegen die Corona-Verordnung fest,
weiterhin wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Lärmbelästigung
eingeleitet. Aus Sicht der Polizei verlief der Einsatz äußerst erfolgreich. Das
Zusammenwirken mit den Fachbehörden führte dazu, dass zahlreiche Verstöße
erkannt und geeignete Maßnahmen der Gefahrenabwehr sofort getroffen werden
konnten.

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