Die Polizei informiert:
Nonnweiler (ots) – Gestern gg. 11:20 Uhr erhielt der 68jährige Geschädigte aus
Nonnweiler einen Telefonanruf einer angeblichen Polizeibeamtin aus Saarbrücken.
Die Frau bat um Mithilfe bei der Überführung eines Falschgeldausgebers bei einer
Bank. Zwischendurch wurde das Gespräch an Vorgesetzte der Anruferin sowie einen
Vertreter der Staatsanwaltschaft weitergegeben. Diese bestätigten dann deren
Angaben. Keiner der Beteiligten hat Deutsch ohne Akzent gesprochen. Benannt
wurde in dem Telefonat ein angeblicher Mitarbeiter einer Bank, der als
vermeintlicher Tatverdächtiger in Betracht käme. Bei diesem Bankmitarbeiter soll
der 68jährige Geschädigte 18.000 EURO abheben. In der Bank wurde er aber nicht
von einem männlichen Bankangestellten, sondern von einer Frau bedient.
Danach wurde ihm bei der Übermittlung einiger Banknotennummern erklärt, das
tatsächlich gefälschte Banknoten dabei wären. In der Folge erschien dann ein
Kriminalbeamter mit Namen „Jan“ bei dem 68jährigen und „beschlagnahmte“ den
gesamten Geldbetrag in Höhe von 18.000 EURO. Als ihm im Laufe des Tages der
Sachverhalt doch „nicht geheuer“ vorkam, bat er seinen Nachbarn – einen
Polizeibeamten i.R. – um Rat. Dieser sagte ihm, er soll sofort die Polizei
einschalten und Strafanzeige erstatten.
Aktuell mehren sich saarlandweit nochmal die Anrufe von solch dreisten Betrügern
unter dem Deckmantel der echten Polizei. Hier einige Tipps der Polizei: Die
Polizei wird Sie niemals um die Herausgabe von Geld und/oder Schmuck bitten.
Sprechen Sie am Telefon nie über Ihre persönlichen und finanziellen
Verhältnisse. Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Legen Sie
einfach den Hörer auf. Lassen Sie sich von angeblichen Polizeibeamten immer den
Namen und die Dienststelle nennen. Sollte es dennoch zu einem persönlichen
Kontakt kommen, lassen Sie sich den Dienstausweis mit Passbild und Namen zeigen.
Glauben Sie Opfer einer Betrugsmasche geworden zu sein, wenden Sie sich bitte
zeitnah an Ihre örtlich zuständige Polizeidienststelle und erstatten
Strafanzeige.