StartKulturBildungs- und Kulturministerin Christine Streichert-Clivot begrüßt Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen

Bildungs- und Kulturministerin Christine Streichert-Clivot begrüßt Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen

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Die Bundesregierung hat heute die notwendigen Beschlüsse zur Einrichtung eines 2,5 Milliarden Euro schweren Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen getroffen. Der Fonds wird von Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Kulturstaatsministerin Monika Grütters verantwortet. Umgesetzt werden soll der Fonds über die Kulturministerien der Länder.

Bildungs- und Kulturministerin Christine Streichert-Clivot begrüßt die Einrichtung des Sonderfonds.

„Die Einrichtung des Sonderfonds ist ein wichtiger Schritt für unsere Kultur auf dem Weg aus der Corona-Krise. Es ist gut, dass der Bund auch auf Initiative der Kulturministerinnen  und –minister dafür jetzt den Weg frei gemacht hat. Denn einerseits können wir mit den Mitteln die Planung von Kulturveranstaltungen unterstützen, andererseits mit der Ausfallabsicherung für Planungssicherheit bei den Veranstaltern sorgen. Das ist eine echte Perspektive, mit der Veranstalter arbeiten können, damit Kultur wieder in ihrer ganzen Vielfalt und Breite aufleben kann“, so Streichert-Clivot.

Der Sonderfonds besteht aus zwei Säulen:

  • Eine Wirtschaftlichkeitshilfe soll kleinere Veranstaltungen fördern, die ab dem 1. Juli 2021 durchgeführt werden und an denen unter Hygieneauflagen bis zu 500 Besucher*innen teilnehmen können. Ab dem 1. August 2021 werden Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Besucher*innen gefördert. Die wirtschaftlichen Risiken der Veranstalter werden durch Zuschüsse zu den Einnahmen aus Ticketverkäufen reduziert.
  • Als zweite Säule ist eine Ausfallabsicherung vorgesehen. Damit wird für Kulturveranstaltungen ab 2.000 Besucher*innen, die für die Zeit ab dem 1. September 2021 vorgesehen sind, Planungssicherheit geschaffen. Im Falle coronabedingter Absagen, Teilabsagen oder Verschiebungen von Veranstaltungen wird ein Teil der Ausfallkosten durch den Fonds übernommen.

Die Antragstellung erfolgt digital über eine bundeseinheitliche Plattform und wird mit einer Beratungs-Hotline unterstützt. Die Planungen und Vorbereitungen zur Umsetzung des Programms im Saarland sind zurzeit im vollen Gange. Auch wird sich der Ministerrat im Juni damit befassen. Rechtzeitig vor dem Start des Programms zum 1. Juli 2021 werden wir über die genauen Modalitäten informieren, so dass einem reibungslosen Start am 1. Juli 2021 nichts im Wege steht.

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