StartPolitikBildungsministerium unterstützt Kita-Träger mit 3,6 Millionen Euro-Investitionsprogramm „Kita gut und sicher“

Bildungsministerium unterstützt Kita-Träger mit 3,6 Millionen Euro-Investitionsprogramm „Kita gut und sicher“

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– 1,5 Millionen Euro für zusätzliches Personal

Mit dem neuen Investitionsprogramm „Kita gut und sicher“ stellt das Ministerium für Bildung und Kultur (MBK) in diesem und im kommenden Jahr insgesamt 3,6 Millionen Euro aus Bundes- und Landesmitteln für Investitionen in Kindertageseinrichtungen zur Verfügung.

Mit den Mitteln können Kita-Träger Investitionen tätigen, die für den bedarfsgerechten Ausbau und die Sicherung der Krippen- und Kindergartenplätze in der Corona-Pandemie notwendig sind. Für die Monate November, Dezember und Januar stellt das MBK zudem bis zu 1,5 Millionen Euro bereit, um zusätzliche Ergänzungskräfte in den Kitas zu finanzieren. Pandemiebedingt handelt es sich um eine Vollfinanzierung aus Landesmitteln, damit die Hilfe schnell ankommt.

Auch in der Pandemie sind Kinder und ihre Familien auf gute frühkindliche Bildung und Betreuung angewiesen, der Sicherheitsaspekt spielt dabei natürlich eine besondere Rolle. Mit unserem neuen Investitionsprogramm ‚Kita gut und sicher‘ unterstützen wir Kita-Träger schnell und unbürokratisch dabei, in dieser Ausnahmesituation notwendige Investitionen in den Kitas zu tätigen. Klar ist, dass die Personalsituation in den Kitas in der Pandemie sehr angespannt ist. Deshalb stellen wir im gleichen Zug Mittel für zusätzliches Personal in den Kitas bereit. Ergänzungskräfte können die Pädagogischen Fachkräfte und die Hauswirtschaft entlasten, etwa bei der Bewältigung von Hygienemaßnahmen oder in der Bring- und Abholsituation, beim Aus-, Um- und Anziehen der Kinder.

Was wird mit dem Sofortprogramm „Kita gut und sicher“ gefördert?

Das Ministerium für Bildung und Kultur (MBK) stellt Kita-Trägern die Mittel für Ausstattungsinvestitionen sowie für qualitative Verbesserungsmaßnahmen in den Einrichtungen zur Verfügung, die dem Wohl der Kinder und der Absicherung des Betreuungsangebotes in der Pandemie dienen.

Möglich sind damit sowohl Investitionen in bewegliche Ausstattungsgegenstände, wie auch in die räumliche Gestaltung der Einrichtungen, etwa in Hinblick auf  Bewegungs- und Lernmöglichkeiten sowie die Barrierefreiheit im Innen- und Außenbereich (zum Beispiel in Spielgeräte, Spielflächen, Lern-Gärten, Rampen), Verpflegungsmöglichkeiten (zum Beispiel Küchen, Essplätze, Essmobiliar, Küchenpodeste), die Umsetzung von Hygienekonzepten (zum Beispiel Reinigungs-/Desinfektionsvorrichtungen, feste oder mobile Schutzwände, Raumlüfter/-filter, Garderobe, Matschschleuse,) und von Digitalisierungskonzepten (zum Beispiel WLAN, PC, Tablet oder Kita-App zur Kommunikation mit Erziehungsberechtigten). Für etwaige Folgekosten werden keine Mittel bereitgestellt.

Förderfähig sind Maßnahmen, die im Zeitraum 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2021 begonnen wurden und bis zum 30. Juni 2022 abgeschlossen sind. Als Beginn gilt der Abschluss eines rechtsverbindlichen Leistungs- und Lieferungsvertrags, wobei auch die Förderung eines selbstständigen Abschnitts möglich ist, wenn allein für diesen Abschnitt die Förderkriterien erfüllt sind; es gilt für Maßnahmen, die ab dem 1. Januar 2020 begonnen wurden, die Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn als erteilt, wenn noch nicht alle Leistungen durch Abnahme abgeschlossen wurden und die jeweilige Maßnahme als selbstständiger Maßnahmenabschnitt darstellbar ist.

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