Wie bereits in den beiden Vorjahren verzichtet die Stadt Blieskastel zur Unterstützung der Geschäftswelt auf Einnahmen
Seit Beginn der Corona-Pandemie kämpfen viele Gewerbetreibende und Vereine um ihre Existenz oder haben zumindest teils massive Einbußen zu verzeichnen. Da bildet Blieskastel keine Ausnahme. „Von Beginn an haben Verwaltung und Stadtrat daher ihr Augenmerk darauf gelenkt, wie man Erleichterungen schaffen könnte, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie für in Blieskastel tätige Unternehmen abzumildern und die schweren Zeiträume zu überbrücken“, so Bürgermeister Bernd Hertzler. Und weiter: „Bereits in den vergangenen beiden Jahren haben wir beispielsweise bewusst auf Einnahmen aus Sondernutzungen an öffentlichen Verkehrsflächen verzichtet“. Solche Gebühren werden nach § 18 Abs. 3 des Saarländischen Straßengesetzes (SaarlStrG) in der Regel dann fällig, wenn Gewerbetreibende und Unternehmen öffentliche Straßen, Wege und Plätze nutzen möchten – etwa zu Werbezwecken, für Auslagen vor Geschäften oder für Verkaufsstände. Auch Gastronomen, die Außenbestuhlung anbieten möchten, müssen hierzu eine Genehmigung beantragen. Die Gebührenhöhe orientiert sich dabei an der Größe der in Anspruch genommenen Fläche sowie an der Zeitdauer. In der aktuellen Stadtratssitzung am 17. Februar wurde auf Vorschlag des Bürgermeisters und des zuständigen Ausschusses für Umwelt, Planung und Bauen nunmehr beschlossen, diese Gebühren auch im aktuellen Jahr auszusetzen. Sondernutzungen sind allerdings im Rathaus 2 dennoch grundsätzlich anzumelden, auch bei erneutem Wunsch auf Inanspruchnahme sind sie jährlich neu mitzuteilen, ebenso wie etwaige Änderungen in Zeitraum oder Fläche. Nach Erhalt folgt umgehend ein kostenfreier Bescheid.
Anträge und Änderungen können formlos per E-Mail (halina.kapitain@blieskastel.de) oder Fax (06842/926-2200) mitgeteilt werden. Das Antragsverfahren hierzu wurde im vergangenen Jahr vereinfacht. (ub)