Umnutzung des Brenschelbacher Sportplatzes und Senkung der Kita-Beiträge
Im Juni standen mehrere Entscheidungen auf der Liste des Blieskasteler Stadtrates, vor allem die Unterstützung junger Familien und der Dorfgemeinschaft in Brenschelbach.
Zum einen wurde der Umnutzungsplan für das ehemalige Sportplatzgelände in Brenschelbach in Angriff genommen. Das Konzept für ein multifunktionales Sport- und Freizeitgelände wurde von der Brenschelbacher Dorfgemeinschaft erarbeitet und Ende 2020 vorgestellt. Es beinhaltet die Umwandlung des brachliegenden Sportplatzgeländes in ein attraktives Freizeitgelände für alle Generationen und die Umgestaltung des ehemaligen Sportheims in ein Jugendzentrum. In der aktuellen Sitzung hat der Stadtrat einstimmig die Zustimmung zum ausgearbeiteten Planentwurf gegeben und einen Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gemäß Baugesetzbuch gefasst.
„Dies ist ein wichtiger Schritt zur Verwirklichung unseres Versprechens, gerade auch die abgelegenen Stadtteile in ihrer Entwicklung zu stärken“, kommentierte das Stadtratsmitglied Guido Freidinger, der die Maßnahme auch als Beigeordneter begleitet.
Eine weitere entscheidende Maßnahme betrifft die erneute Senkung der Elternbeiträge in den städtischen Kitas. Auf Basis des „Gute Kita-Gesetzes“ von Christine Streichert-Clivot, der saarländischen Umweltministerin, wurden die Beiträge erneut gesenkt. Die Entscheidung, die Beitragsreduktion vollständig an die Familien weiterzugeben, wurde mit 28 Pro-Stimmen und 2 Gegenstimmen gefasst. Die Elternbeiträge sinken demnach ab August für einen Regelplatz von 62 € auf 51 €, für einen Ganztagsplatz von 104 € auf 86 € und für einen Krippen-Platz von 208 € auf 172 €.
„Wir leisten damit einen wichtigen und nachhaltigen Beitrag zur Förderung insbesondere junger Familien“, betonte der für die Kitas zuständige Beigeordnete Guido Freidinger.
Der Stadtrat hat zudem die „Zentralisierung des Stoffstrommanagements“, vorgeschlagen vom EVS, einstimmig abgelehnt. Diese Maßnahme hätte bedeutet, dass Einflussmöglichkeiten auf die Wertstoffentsorgung verloren gegangen wären, einschließlich bürgerfreundlicher Regelungen wie z.B. von Öffnungszeiten. Diese Entscheidung steht für eine stärkere kommunale Autonomie und Bürgernähe.