Die Stadt Blieskastel informiert:
Eine gemeinsame Baumaßnahme von Tiefbauabteilung und Eigenbetrieb Abwasserwerk der Stadt Blieskastel macht vom 3. bis voraussichtlich 21. August 2020 Sperrungen im Rahmen zweier Bauabschnitte erforderlich.
Voraussichtlich ab dem 3. August wird die „Von-der-Leyen-Straße“ zum Einbau einer neuen Querungshilfe im Fahrbahnbereich in Nähe der Gaststätte „Die Metz“ in Teilen voll gesperrt. Im Zuge der Maßnahme soll zudem die bereits bestehende Querungshilfe an der Marktstraße instand gesetzt werden.
Der erste Bereich der geplanten Vollsperrung bezieht sich auf die Strecke zwischen Ende Paradeplatz und Luitpoldplatz. Die Dauer der Sperrung ist abhängig von Witterung sowie erreichter Festigkeit der verwendeten Bau- und Bauhilfsstoffe. Um Schäden wie die an der aktuell zu sanierenden Querung bestehenden zukünftig zu vermeiden, sind diesmal längere Aushärtungszeiten eingeplant. Die Sperrung in diesem Bereich wird voraussichtlich mindestens eine Woche andauern. Zum Schutz werden die Querungen danach noch einige Zeit mit Stahlplatten abgedeckt bleiben.
Der zweite Bauabschnitt liegt am Paradeplatz neben dem Biergarten. Hier werden zwei weitere Querungshilfen eingebaut. Eine verläuft dann über die Von-der-Leyen-Straße und eine weitere über die Poststraße. Aufgrund erforderlicher Arbeiten an der Straßenentwässerung ist der Aufwand hier etwas höher. Die beschädigten Porphyrplatten in diesem Bereich werden im Verlauf der Maßnahme, soweit erforderlich, ebenfalls neu verlegt. Die Arbeiten machen eine rund zweiwöchige Sperrung des Teilstückes erforderlich.
Die Gesamt-Laufzeit der Baustelle wurde im Zeitraum vom 03. bis zum 21. August 2020 eingeplant. Je nach Begleitumständen könnte sie sich ggf. noch über das darauffolgende Wochenende ausdehnen. Im Rahmen der Vollsperrungen muss zeitweise die Verkehrsführung um den Paradeplatz geändert werden.
Der Wochenmarkt sollte störungsfrei ablaufen. Auch die Müllabfuhr kann aller Voraussicht nach wie gewohnt erledigt werden. Alle Anwohner werden gebeten ihre „gelben Säcke“ (Mitnahme 04.08.) sowie Restmülltonnen (05.08.) morgens ganz früh bereitgestellt zu halten. (ub)