Mittwoch, April 30, 2025
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Grünen-Gutachten: Meyer-Wahl durch Landtag verfassungswidrig

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Tressel: Direktorin der Landesmedienanstalt durch Medienrat wählen lassen


Die Wahl der Direktorin oder des Direktors der Landesmedienanstalt Saarland (LMS) durch den Landtag verstößt eklatant gegen das Gebot der Staatsferne und damit gegen die Rundfunkfreiheit. Dies geht aus einem Gutachten von Universitätsprofessor Dieter Dörr im Auftrag der Grünen-Bundestagsfraktion hervor. Somit war die Wahl der CDU-Politikerin Ruth Meyer zur LMS-Direktorin verfassungswidrig. Der saarländische Grünen-Bundestagsabgeordnete Markus Tressel fordert CDU und SPD auf, die Direktorin oder den Direktor vom gesellschaftlich-pluralistisch zusammengesetzten Medienrat wählen zu lassen und dazu das Saar-Mediengesetz verfassungskonform zu ändern.


„Das Rechtsgutachten kommt zu einem eindeutigen Ergebnis: Die Wahl der Direktorin der Landesmedienanstalt durch den Landtag, also durch ausschließlich staatliche Vertreter, verstößt eklatant gegen das Gebot der Staatsferne und damit gegen die Rundfunkfreiheit aus dem Grundgesetz. Das Gebot der Staatsferne schließt es demnach aus, dass der Staat bei der Auswahl der Direktorin oder des Direktors der Landesmedienanstalt Saarland maßgeblichen Einfluss besitzt. Die Wahl von Ruth Meyer zur LMS-Direktorin war klar verfassungsgwidrig“ sagt Markus Tressel, Bundestagsabgeordneter und Landesvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen Saar.
Die Landesregierung müsse jetzt handeln und zügig das saarländische Mediengesetz verfassungskonform novellieren. Tressel: „Die Direktorin oder der Direktor sollte künftig vom Medienrat gewählt werden, wie dies auch in Rheinland-Pfalz üblich ist. Der Medienrat als Hauptorgan der Landesmedienanstalt ist bereits heute gesellschaftlich-pluralistisch zusammengesetzt und spiegelt damit eine große Vielfalt aus der Zivilgesellschaft wider. Die Wahl von Ruth Meyer als aktive CDU-Politikerin zur LMS-Direktorin belegt eindrücklich, dass die Wahl durch den Landtag hinsichtlich der Staatsferne nicht nur formaljuristisch bedenklich ist, sondern auch ein reales Problem ist.“

Das Gutachten kann hier eingesehen werden:

https://www.saarnews.com/wp-content/uploads/2020/11/Kurzgutachten-endg-.docx

Schmuckreisig ab 23. November im Wildpark erhältlich

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Die Forstabteilung des Amtes für Stadtgrün und Friedhöfe der Landeshauptstadt Saarbrücken bietet wieder rechtzeitig zur Adventszeit von Montag bis Mittwoch, 23. bis 25. November, Schmuckreisig zum Verkauf an.

Der Verkauf findet jeweils in der Zeit von 10 bis 17 Uhr am Wildparkpavillon im Meerwiesertalweg 138 statt. Das Schmuckreisig ist waldfrisch und nach Naturland sowie FSC (Forest Stewardship Council) zertifiziert. Es stammt von Nordmanntannen und Fichten. Jeder Bund besteht aus etwa zehn armlangen Zweigen. Ein Bund Reisig aus Nordmanntannen kostet zwölf Euro, ein Bund aus Fichtenzweigen neun Euro.

An der Verkaufsstelle besteht Maskenpflicht. Die ausgewiesenen Sicherheitsbestimmungen und Abstandsregelungen sind einzuhalten.

Weitere Informationen erhalten Interessierte beim Amt für Stadtgrün und Friedhöfe telefonisch unter +49 681 905-2310.

Kirrberger Feuerwehr verteilte Weckmänner

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In diesem Jahr fielen die Martinsumzüge pandemiebedingt aus. Dies missfiel nicht nur den Kindern, sondern auch einigen umtriebigen Kirrbergerinnen und Kirrbergern. So überlegten sich Angehörige des Löschbezirks Kirrberg etwas Alternatives zum traditionellen Umzug anzubieten. Getreu dem Motto: „Die Feuerwehr ist nicht nur in Notfällen wichtig fürs Dorf“, verteilten die Floriansjünger Weckmänner an die Kinder des Ortsteils.

Nach einem Aufruf bei Facebook, im örtlichen Kindergarten und in der Schule, meldeten sich zahlreiche Familien, die gerne eine „Weckmannlieferung“ bekommen wollten. Voraussetzung hierfür war, dass eine selbstgebastelte Laterne vor dem jeweiligen Haus aufgestellt wurde. 

Die Feuerwehrleute aus Kirrberg verteilten am vergangenen Mittwochabend, 11. November 2020, mit drei Fahrzeugen insgesamt 300 Weckmänner im Ort. Die Kosten für die Weckmänner wurden von Ortsvorsteher Manuel Diehl, dem Ortsrat Kirrberg und Bürgermeister Michael Forster übernommen.

Einige Kinder stellten sich auch mit Laternen an die Straße und freuten sich über die vorbeifahrenden roten Autos und natürlich die verteilten Weckmänner. Aus dem Ort kam ein überwiegend positives Feedback für diese Aktion.

Eich und Jung leiten künftig das St. Ingberter Stadtmarketing

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Die Stadtmarketing gGmbH wird seit Mitte Oktober 2020 von zwei neuen Geschäftsführern geleitet.

Grundsätzlich besteht die Stadtmarketing gGmbH aus zwei Gesellschaftern, nämlich der Stadt St. Ingbert und der HGSI. Jeder der beiden hat das Recht, einen Geschäftsführer zu benennen. Für die Stadt St. Ingbert wurde der Pressesprecher Florian Jung, der auch die Abteilung Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation leitet, ins Amt berufen. Alexander Eich, Gründungsmitglied von „WSSI – Wir sind St. Ingbert“ und maßgeblich für Public Viewings in der Innenstadt verantwortlich, übernimmt für die HGSI das Amt des Geschäftsführers. Beide arbeiten ehrenamtlich für die Stadtmarketing gGmbH.

Gemeinsam für eine attraktive Innenstadt!

Florian Jung freut sich über die neue Aufgabe: „St. Ingbert ist eine lebendige Stadt und sollte sich nicht unter Wert verkaufen. Ich bin überzeugt, dass das Zusammenspiel von Stadtmarketing und Öffentlichkeitsarbeit viele Vorteile mit sich bringt, auch im Hinblick auf Image und Identität.“ Alexander Eich sieht seine Aufgabe darin, die Stadt als attraktiven Standort für Einzelhandel, Dienstleistungen und Familien zu stärken und weiter voranzubringen. „Unsere Aufgabe ist es, Bürger, Innenstadtakteure und Stadtverwaltung an einen Tisch zu bringen, um gemeinsam durch Events und Aktionen für ein lebendiges Stadtzentrum zu sorgen.“  

Unterstützt werden die beiden von einem kompetenten Zweier-Team. Julia Haberer-Settele hat seit 2016 die Geschäftsstellenleitung inne. An ihrer Seite arbeitet Petra Scholl, die nunmehr seit 20 Jahren für das Stadtmarketing tätig ist. 

Ergebnisse der Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder

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Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:

Mit Beginn der Herbst- und Wintermonate ist die Zahl der COVID-19-Infektionsfälle in ganz Europa exponentiell angestiegen. In manchen Nachbarstaaten ist die Inzidenz der Neuinfektionen bis zu vier Mal höher als in Deutschland. Mit Betroffenheit verfolgen Bund und Länder, wie dies dort mit erheblichen Engpässen im Gesundheitswesen, bei Tests und Medikamenten und auch mit einem Anstieg schwer und tödlich verlaufender Fälle verbunden ist. Praktisch alle Staaten haben darauf mit erheblichen, meist im Vergleich zu Deutschland weitergehenden Beschränkungen reagiert. Deutschland unterstützt besonders betroffene Staaten in dem Rahmen, wie es die augenblicklich ebenfalls sehr begrenzten Ressourcen in Deutschland zulassen.

Auch in Deutschland ist die Zahl der COVID-19-Fälle, die von Beginn der Pandemie bis Ende Oktober bei 520.000 Fällen lag, in nur zwei Wochen im November um rund 50% auf 780.000 Fälle angestiegen. Im gleichen Zeitraum hat die Zahl der COVID-19 Intensivpatienten in deutschen Krankenhäusern um 70% zugenommen.

In der Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 28. Oktober 2020 wurden weitgehende Beschränkungen des öffentlichen Lebens vor allem im kulturellen, freizeitgestaltenden und touristischen Bereich ab dem 2. November beschlossen, um so zu einer deutlichen Kontaktreduzierung zu kommen. Dabei wurde bewusst der Zeitraum eines vollen Monats angesetzt, weil Schulen, Kitas und das Wirtschaftsleben weiterhin möglichst in Präsenz stattfinden sollten.

Durch die Oktoberbeschlüsse wurde die Dynamik der Neuinfektionen gebremst, aber eine Trendumkehr kann bisher noch nicht verzeichnet werden. Die Bevölkerung und die vielen Betroffenen in den verschiedenen Wirtschafts- und Gesellschaftsbereichen haben mit ihrem besonnenen Verhalten und der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen bereits dazu beigetragen, den Anstieg der Infektionszahlen abzubremsen. Das erfordert viel Disziplin und Verzicht auf vieles, was uns wichtig ist in unserer freien und offenen Gesellschaft. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder danken allen dafür und bitten, nicht nachzulassen in den Anstrengungen, um das bereits Erreichte nicht zu gefährden. Durch die bisherigen Maßnahmen ist es gelungen, dass bisher das Gesundheitssystem trotz vereinzelter Engpässe jederzeit leistungsfähig gehalten werden konnte. Jetzt gilt es, hier die Maßnahmen konsequent umzusetzen, denn nur gemeinsam bekommen wir Corona unter Kontrolle. Die Priorität von Bund und Ländern bei der Bekämpfung der Pandemie besteht darin, die Gesundheit und das Leben der Bevölkerung zu schützen und die wirtschaftlichen und sozialen Folgeschäden zu minimieren.

Der Anstieg der letzten Wochen hat gezeigt, dass höhere Infektionszahlen trotz des erheblich ausgeweiteten Schutzes von vulnerablen Gruppen zu einer Zunahme der schweren Verläufe und der Todesfälle führen. Darüber hinaus gibt es immer wieder Erkenntnisse, die auch bei genesenen COVID-19-Fällen auf mögliche langfristige Folgeschäden hindeuten. Deshalb ist eine möglichst geringe Neuinfiziertenzahl aus gesundheitlichen Gründen dringend anzustreben.

Bisher ist die Sterberate durch COVID-19 in Deutschland sehr niedrig. Damit dies so bleibt, ist eine Verfügbarkeit von speziellen Medikamenten und Schutzausrüstung, genügend Ärzten und Pflegepersonal sowie intensivmedizinischen Infrastrukturen für die uneingeschränkt gute Versorgung aller schweren Fälle erforderlich.

Zur Abmilderung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen haben Bund und Länder zahlreiche Unterstützungsmaßnahmen für die Wirtschaft ergriffen und mit den Sozialschutzpaketen die Sozialleistungen deutlich erhöht. Hohe Infektionszahlen
führen zu hohem Krankenstand und vielen Quarantänefällen, das beeinträchtigt die Wirtschaft und gefährdet die Aufrechterhaltung der Infrastruktur. Die Verunsicherung von Unternehmen und Verbrauchern in einem nicht kontrollierten Infektionsgeschehen dämpft Konsum und Investitionen. Auch der internationale Vergleich macht derzeit deutlich, dass die Staaten wirtschaftlich besonders gut durch die Krise kommen, die ein besonders niedriges Infektionsgeschehen haben. Insofern ist ein Konzept, das notwendige Beschränkungen von Teilen der Wirtschaft mit Hilfen unterstützt und auf ein kontrolliertes, niedriges Infektionsgeschehen setzt, auch gesamtwirtschaftlich und im Hinblick auf die sozialen Folgen am erfolgversprechendsten.

Hinzu kommt, dass ein hohes Infektionsgeschehen nur noch durch erhebliche Beschränkungen kontrolliert werden kann, die, je später sie erfolgen, umso einschneidender und länger erfolgen müssen. Ausreichende Testkapazitäten und die vollständige Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter sind wesentliche Faktoren für die Kontrolle des Infektionsgeschehens. Steigt die Zahl der Neuinfektionen über die Schwelle, bei der eine Kontaktnachverfolgung möglich ist, beschleunigt sich das Infektionsgeschehen, da Ansteckungsverdächtige nicht mehr informiert und isoliert werden können. Fehlende Testkapazitäten führen ebenso zu nicht erkannten Infektionen. Beides führt zu einer erhöhten Dunkelziffer an Infektionen und in der Folge zu einer Beschleunigung der Infektionsdynamik, die anschließend nur noch durch zunehmende Beschränkungen durchbrochen werden kann. Deshalb ist eine Kontrolle des Infektionsgeschehens unterhalb einer Größenordnung, in der Kontaktnachverfolgung und Testkapazitäten überfordert werden, das wesentliche Ziel der Strategie von Bund und Ländern. Das Maß für die Überforderung von Kontaktnachverfolgung und Testkapazitäten lässt sich aus der Inzidenz der Neuinfektionen ableiten. Diesen Maßstab legt auch der neue Paragraph 28a des Infektionsschutzgesetzes an, der in dieser Woche im Rahmen des Bevölkerungsschutzgesetzes in Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden soll. Dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat gebührt für das schnelle Handeln in diesem Zusammenhang großer Dank. Bund und Länder haben vereinbart, dass die Gesundheitsämter personell so aufgestockt werden, dass genügend Kontaktnachverfolgungspersonal bereitsteht, um täglich die Kontakte von 5 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner nachvollziehen zu können, das entspricht 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner pro Woche. Dies ist gegenüber der vorpandemischen Zeit bereits eine Kraftanstrengung. Mit erheblicher Unterstützung von Landes- und Bundesbehörden sowie der Bundeswehr wird daran gearbeitet, dass auch bei 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche die Kontaktverfolgung noch vollständig erfolgen kann. Ist dieser Wert bundesweit erreicht, treten auch Engpässe bei den Testkapazitäten auf. Nehmen die Infektionszahlen weiter zu, folgen mit zeitlicher Verzögerung die Überforderung von Medikamentenversorgung und Verfügbarkeit von Schutzausrüstung, Mangel an Ärzten und Pflegepersonal sowie intensivmedizinischen Infrastrukturen. Insofern lassen sich die verschiedenen Stufen der Überforderung alle aus der Inzidenz der Neuinfektionen und deren Dynamik ableiten. Zur Beurteilung aller Aspekte der Pandemie werden diese Spätindikatoren ebenfalls intensiv betrachtet, sowie weitere Indikatoren, die zusätzliche Aussagen insbesondere zur Infektionsdynamik ermöglichen, wie der r-Wert oder die Verdopplungszeit.

Zur Überwindung der Pandemie und für eine Rückkehr zum normalen Leben ist es erforderlich, dass eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung über eine Immunität gegen das SARS-CoV2-Virus verfügt. Diese entsteht in Folge durchgemachter Infektionen oder vor allem durch eine effektive Impfung. Es ist erfreulich, dass es bereits zahlreiche Impfstoffe in der klinischen Erprobung gibt und dass ein in Deutschland entwickelter Impfstoff bereits unter den strengen europäischen und amerikanischen Voraussetzungen eine Zulassung beantragt und erfreuliche Daten hinsichtlich der Wirksamkeit veröffentlicht hat. Dazu hat auch die erhebliche Förderung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung beigetragen. Angesichts dieser Entwicklung und den oben genannten Risiken hoher Infektionszahlen ist es ethisch nicht vertretbar, hohe Infektionszahlen hinzunehmen, statt den erhofften Erfolg einer möglichst breiten Impfung der Bevölkerung bereits im nächsten Jahr durch diesen oder einen anderen erfolgreichen Impfstoff abzuwarten. Deshalb bereiten sich Bund und Länder bereits intensiv darauf vor, möglichst kurzfristig in der Lage zu sein, je nach Verfügbarkeit von Impfstoffen möglichst breite Teile der Bevölkerung zu impfen. Solange nicht genügend Impfstoff für alle Impfwilligen in Deutschland verfügbar ist, werden die ständige Impfkommission beim Robert-Koch-Institut zusammen mit dem Deutschen Ethikrat und der Nationalen Akademie der Lebenswissenschaften Leopoldina Empfehlungen für Prioritäten bei der Impfung herausgeben. Eine Impfpflicht gegen SARS-CoV2 ist nicht sinnvoll und wird von Bund und Ländern abgelehnt.

Inwieweit die Maßnahmen, die am 2. November in Kraft getreten sind, ausreichen, um die Zahl der Neuinfektionen zügig wieder zu senken, lässt sich derzeit nicht präzise vorhersagen. Deshalb werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 25. November vor dem Hintergrund weiterer Erkenntnisse über konkrete Schlussfolgerungen sowie die weitere Perspektive für Dezember und Januar im Rahmen eines Gesamtkonzepts diskutieren und entscheiden. Vor diesem Hintergrund     vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:

1. In Zeiten hoher Infektionszahlen besteht ein Infektionsrisiko überall dort, wo Menschen sich begegnen. Deshalb ist es notwendig, alle nicht erforderlichen Kontakte unbedingt zu vermeiden und dort, wo Begegnungen erforderlich sind, die AHA+AL Regeln (Abstand, Hygienemaßnahmen, Alltagsmasken, CoronaWarnApp, Lüften) stets einzuhalten. Die seit Beginn der Pandemie und insbesondere seit dem 2. November erlassenen Beschränkungen insbesondere im Kultur-, Freizeit- und Tourismusbereich dienen genau dieser Reduzierung von Kontakten. Darüber hinaus haben Bund und Länder Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Ein großer Teil von Infektionen findet jedoch weiterhin im privaten Umfeld und außerhalb des öffentlichen Raumes statt, einem Bereich, in dem für staatlichen Eingriffe besondere Zurückhaltung angezeigt ist. Deshalb kommt es in dieser Phase der Pandemie darauf an, dass Bürgerinnen und Bürger tatsächlich auch im privaten Bereich jenseits von Ge- und Verboten ihre privaten Kontakte in den kommenden Wochen noch einmal deutlich reduzieren, indem

a) Personen mit Atemwegserkrankungen die seit Oktober wieder eingeführte Möglichkeit, sich telefonisch bei ihrer Ärztin bzw. ihrem Arzt krankschreiben lassen können, nutzen. Zuhause zu bleiben bis die akuten Symptome abklingen und sich auszukurieren ist medizinisch für die Heilung sinnvoll, auch wenn keine zusätzliche ärztliche Behandlung erforderlich ist. Die Ärztin bzw. der Arzt bespricht mit den Betroffenen auch, ob die Krankheitszeichen, insbesondere bei Fieber oder der Beeinträchtigung von Geruchs- oder Geschmackssinn, so relevant sind, dass eine Testung, Untersuchung oder eine weitergehende Behandlung erforderlich sind. Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist unter der Telefonnummer 116117 immer erreichbar.

b) sie auf private Feiern gänzlich verzichten.

c) sie private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten auf einen festen weiteren Hausstand beschränken, das schließt auch Kinder und Jugendliche in den Familien mit ein.

d) sie auf freizeitbezogene Aktivitäten und Besuche in Bereichen mit Publikumsverkehr sowie nicht notwendige private Reisen und touristische Tagestouren verzichten.

e) sie auf nicht notwendige Aufenthalte in geschlossenen Räumen mit Publikumsverkehr oder nicht notwendige Fahrten mit öffentlichen Beförderungsmitteln verzichten.

f) sie Besuche insbesondere bei älteren und vulnerablen Personen nur dann unternehmen, wenn alle Familienmitglieder frei von jeglichen Krankheitssymptomen sind und sich in den Tagen davor keinem besonderen Risiko ausgesetzt haben.

2. Bund und Länder betonen auch in dieser Phase der Pandemie die große Bedeutung der Hotspot-Strategie. Während der aktuellen Beschränkungsmaßnahmen zeigt sich in den unterschiedlichen Regionen in Deutschland, dass die Maßnahmen dort, wo das Infektionsgeschehen vergleichsweise gering ist, schnell zu einer Abschwächung des Infektionsgeschehens führen, während in Regionen mit hohem Infektionsgeschehen die Infektionszahlen teilweise weiter steigen. Deshalb ist es weiter wesentlich, dass in den Hotspots über die bundesweiten Maßnahmen hinaus zügig weitergehende Schritte bezogen auf das jeweilige Infektionsgeschehen eingeleitet werden, um dieses wirksam zu reduzieren.

3. Gerade angesichts des Umstandes, dass eine vollständige Kontaktnachverfolgung in zahlreichen Hotspots nicht mehr vollständig möglich ist, sollen bei Ausbruchsgeschehen, die in einem bestimmten Cluster (z.B. Unternehmen, Einrichtung, Freizeitgruppe, Glaubensgemeinschaft, Familienfeier) auftreten, die bewährten Maßnahmen Quarantäne, Kontaktnachverfolgung und Testung in Bezug auf das Kontakt- bzw. Ausbruchscluster ergriffen werden. Insbesondere sollen Quarantäneanordnungen für das betroffene Cluster (wie Arbeitsplatz-Umgebung, Freizeitgruppen etc.) rasch ergriffen werden; das Vorliegen eines positiven Testergebnisses ist dazu nicht zwingend erforderlich. Mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit ist die Isolierung von Kontakt- bzw. Ausbruchsclustern im Vergleich zu Beschränkungsmaßnahmen ein milderes Mittel.  

4. Bund und Länder haben am 28. Oktober beschlossen, trotz des dynamischen Infektionsgeschehens Schulen und Betreuungseinrichtungen nicht zu schließen. Verlässliche Betreuung dient der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Bildung ist essenziell für die Zukunftschancen der jungen Generation. Deshalb genießt die Offenhaltung von Einrichtungen im Präsenzunterricht in diesem Bereich mit hohem Infektionsschutzniveau eine wichtige politische Priorität. Die Länder arbeiten seit Monaten intensiv an diesem Ziel. Alle Beteiligten im Schulwesen leisten täglich vor Ort einen großartigen Dienst, um dies in der Praxis zu ermöglichen. Ihnen gilt unser besonderer Dank. Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina hat eine Stellungnahme abgegeben, wie die Infektionsgefahren im Schulbereich reduziert werden können. Bund und Länder werden auf der nächsten Konferenz darüber beraten, wie Ansteckungsrisiken im Schulbereich in Hotspots reduziert werden können.

5. Wirksame Impfstoffe sind für die Bewältigung der Pandemie ein zentraler Baustein. Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit wird es im 1. Quartal 2021 mindestens einen wirksamen zugelassenen Impfstoff geben. Bei bestmöglichem Verlauf der Studien und der Zulassung kann zeitnah zu ersten Lieferungen von Impfstoffen an die Länder kommen. Um darauf vorbereitet zu sein, werden die Länder die geplanten Impfzentren und -strukturen so vorhalten, dass eine kurzfristige Inbetriebnahme möglich ist. Zur besseren Koordinierung melden die Länder dem Bund bis Ende November, mit wie viel durchführbaren Impfungen pro Tag sie jeweils aufs Bundesland bezogen planen. Basis für die beständige Weiterentwicklung der Nationalen Impfstrategie ist der von der GMK im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit gefasste Beschluss vom 6. November 2020, der die jeweilige Verantwortlichkeit von Bund und Ländern zur Umsetzung der Strategie definiert.

6. Die gestiegenen Infektionszahlen haben leider auch zu einem Anstieg der Infektionen und Infektionsrisiken bei den über 65-Jährigen und bei wegen bestimmter Vorerkrankungen besonders vulnerablen Gruppen geführt. Deren Schutz ist seit Beginn der Pandemie eines der Kernanliegen unserer Politik. Deshalb haben die zuständigen Stellen je nach den lokalen Gegebenheiten für die Krankenhäuser, Pflegeheime und -dienste, Senioren- und Behinderteneinrichtungen besondere Schutzvorkehrungen ergriffen. Dabei wird stets berücksichtigt, dass die jeweiligen Regelungen nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen dürfen. Bei steigenden Infektionszahlen werden diese Maßnahmen jeweils entsprechend angepasst. Der Bund hat durch die neue Testverordnung sichergestellt, dass die Kosten der seit kurzem verfügbaren SARS-CoV2-Schnelltests für regelmäßige Testungen der Bewohner bzw. Patienten, deren Besucher und das Personal übernommen werden.  Mit Beginn des Winters im Dezember werden sich die Bürgerinnen und Bürger noch mehr zunehmend in geschlossenen Räumen aufhalten. Um das Risiko einer Ansteckung für die besonders vulnerablen Gruppen zu reduzieren, wird der Bund auf Basis einer vom Bundesminister für Gesundheit zu erlassenen Rechtsverordnung ab Anfang Dezember für diese vulnerablen Gruppen eine Abgabe von insgesamt 15 FFP2-Masken(rechnerisch eine pro Winterwoche) gegen eine geringe Eigenbeteiligung ermöglichen. Zur Definition der besonders vulnerablen Gruppen wird der Gemeinsame Bundesausschuss durch Stellungnahme einbezogen; für einen bestmöglichen Alltagsgebrauch werden praktische Hinweise des RKI unter Beteiligung des BfArM entwickelt. Die Kosten für diese einmalige Abgabe von FFP2-Masken übernimmt der Bund.

7. Aufgrund der gestiegenen Neuinfektionszahlen ist zeitversetzt, aber erwartbar auch der intensivmedizinische Behandlungsbedarf enorm gestiegen. Dies erfordert eine tagesaktuelle vorausschauende Planung: Im Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 30.04.2020 haben die Länder die Aufgabe übernommen, die regionale Steuerung der intensivmedizinischen Kapazitäten unter Beachtung der regionalen Besonderheiten vorzunehmen. Der Bund hat dazu Ende April ein kriterienbasiertes Konzept vorgelegt und betreibt zudem das DIVI-IntensivRegister als digitales Tool zur Unterstützung der Steuerung durch die Länder. Da es regional zunehmend notwendig wird, planbare Operationen und Behandlungen zu verschieben, um ausreichend Personal-, Betten- und Intensivkapazitäten für COVID-19-Patienten bereit zu halten, ist für die beteiligten Krankenhäuser in diesen Regionen eine finanzielle Absicherung notwendig. Denn verschobene Operationen bedeuten immer auch betriebswirtschaftliche Mindereinnahmen. Der nach § 24 KHG gebildete Beirat hat vor diesem Hintergrund unter Beteiligung der Deutschen Krankenhausgesellschaft am 12.11.2020 einstimmig Empfehlungen für erforderliche Maßnahmen zur Stärkung der Krankenhäuser in dieser Pandemielage gegeben. Die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag haben sich diese Vorschläge zu eigen gemacht und diese gesetzgeberisch durch Änderungsanträge zum 3. Bevölkerungsschutzgesetz umgesetzt. Falls Bundestag und Bundesrat am 18.11.2020 zustimmen, gibt dies den besonders geforderten Krankenhäusern sehr zeitnah die erforderliche finanzielle Sicherheit.

8. Um die engagierten Beschäftigten in den Gesundheitsämtern vor Ort bei ihrer wichtigen Arbeit in dieser Pandemie von unnötigem Aufwand zu entlasten, hat der Bund mit Partnern digitale Werkzeuge für die tägliche Arbeit (weiter-)entwickelt, auch in Umsetzung der geltenden Datensicherheits- und datenschutzrechtlichen Anforderungen. Dies sind insbesondere

a) SORMAS (Surveillance Outbreack Response Management and Analysis System) zum besseren Management der Kontaktpersonen und Kontaktketten

b) ein digitales Symptomtagebuch zur viel weniger arbeitsaufwendigen und ressourcenschonenden Betreuung und Verwaltung der isolierten und quarantänisierten Personen; es soll nun Zug um Zug in SORMAS integriert werden 

c) CovBot als KI-gestützter Telefonassistent zu einer relevanten Entlastung der Telefonleitungen der Gesundheitsämter

sowie

d) die stark beschleunigte Umsetzung von DEMIS (Deutsches Elektronisches Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz) zur sicheren, schnellen und bundeseinheitlichen digitalen Meldung und Informationsverarbeitung positiver SARS-CoV-2-Errergernachweise.

Der Bund hat diese digitalen Angebote den Gesundheitsämtern bereits über verschiedene Wege vorgestellt, zuletzt durch eine Videokonferenz des Bundesministers für Gesundheit mit allen interessierten Gesundheitsämtern. Ziel von Bund und Ländern ist es, dass bis Ende des Jahres 2020 zumindest bei SORMAS und DEMIS eine Nutzerrate von über 90 Prozent erreicht wird. Die GMK soll der MPK bis zum 15.01.2021 über den jeweils in den Bundesländern erreichten Umsetzungsgrad berichten.

9. Die Corona-Warn-App (CWA) hilft Infektionsketten schneller und umfassender zu erkennen und zu unterbrechen. Sie ist, gerade in der zweiten Welle des Infektionsgeschehens, eine wertvolle Ergänzung zur Arbeit der Gesundheitsämter. Fast alle Labore und über 90 Prozent der Sars-CoV-2-Laborkapazitäten sind an die CWA angeschlossen. Über 500.000 Testergebnisse wurden so in der vergangenen Woche über die CWA digital und somit signifikant beschleunigt zur Verfügung gestellt. Jeden Tag warnen aktuell bis zu 3.000 Nutzer der CWA, die ein positives Testergebnis bekommen haben, andere Nutzer und helfen so Infektionsketten zu durchbrechen. Mit diesen Funktionen und rund 22,5 Millionen Downloads ist die CWA eine der erfolgreichsten Warn-Apps europaweit.   Seit Beginn wird die CWA, wie üblich bei softwarebasierten Technologien, kontinuierlich weiterentwickelt. Zuletzt mit der optionalen Symptomerfassung und der europäischen Interoperabilität. In den kommenden sechs Wochen wird die CWA drei weitere Updates erhalten. Dadurch wird der Warnprozess vereinfacht sowie automatische Erinnerungen nach Positivtestung an eine noch nicht erfolgte Warnung der eigenen Kontaktpersonen implementiert, ein Mini-Dashboard mit aktuellen Informationen zum Infektionsverlauf integriert, die Messgenauigkeit durch die Umstellung auf die neue Schnittstelle von google/apple verbessert sowie die Intervalle für die Benachrichtigung über eine Warnung erheblich reduziert. Weitere Umsetzungen, wie die Einbindung eines Kontakttagebuchs werden aktuell geprüft und wenn möglich zeitnah in 2021 umgesetzt.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder rufen dazu auf, die CWA gerade in diesen Zeiten runterzuladen und aktiv zu nutzen. Alle Nutzerinnen und Nutzer, die positiv auf Corona getestet werden, können durch das Absetzen einer anonymen Warnung via CWA helfen diese Pandemie kontrollierbarer zu machen.

Protokollerklärung:
NI, BB, HB, MV: Die Länder Niedersachsen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg halten ihre grundsätzlichen Bedenken gegen die in Punkt 7 adressierte Finanzierungssystematik zur Stärkung der Krankenhäuser in der Pandemie aufrecht.

VfB Lübeck bejubelt 2:1 beim SC Verl

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Dritter Sieg in Folge für unseren VfB! In unserem ersten Montagabendspiel der 3. Liga gewannen die erneut ganz in weiß angetretenen Lübecker in Paderborn beim SC Verl mit 2:1 (0:0) und schoben sich ins Mittelfeld der Tabelle vor. Wie schon in der Vorwoche beim 1:0 gegen Uerdingen war es erneut ein typisches Drittliga-Spiel: Intensiv, körperbetont, ausgeglichen – und im Gegensatz zu vielen Erfahrungen zu Saisonbeginn hatten diesmal die Landerl-Schützlinge das bessere Ende für sich. Der Sieg fiel sicher noch in die Kategorie „glücklich“, war aber angesichts der deutlichen Steigerung im Spielverlauf auch sicher nicht unverdient.

Dabei hatten die Ostwestfalen den eindeutig besseren Start erwischt. Die erste halbe Stunde gehörte den Gastgebern, die im Ausweichquartier Benteler Arena ihr Spiel durchbrachten, den VfB früh störten und selbst mit spielerischen Mitteln nach vorn kamen. Dabei waren herausgespielte Chancen gegen eine defensiv schon in dieser Phase ordentliche VfB-Elf allerdings trotz der Feldüberlegenheit rar gesät. Wirklich gefährlich waren in erster Linie ein Freistoß von Routinier Zlatko Janjic, der abgefälscht auf der Latte landete (12.) und ein Kopfball des Verler Routiniers nach einer Ecke, der knapp über das Tor strich (34.). Aus dem Spiel heraus kam Julian Schwermann zu zwei Abschlüssen, setzte aber einen davon knapp vorbei und scheiterte mit dem anderen an Lukas Raeder (27., 29.). Der VfB-Schlussmann hatte zuvor auch eine gefährliche Hereingabe von Janjic gerade noch entschärft (24.).

Erst in den letzten Minuten des ersten Durchgangs fand der VfB selbst auch Mut und Zielstrebigkeit im Spiel nach vorn. Der erste Torschuss von Pascal Steinwender (38.) war dabei ein Startsignal. Anschließend brannte es nach einer Ecke im Verler Strafraum lichterloh, ohne dass der Ball letztlich aufs Tor kam (40.). Marvin Thiel, kurz darauf gelb-rot-gefährdet ausgewechselt, setzte einen Schuss aus guter Position nach Kombination über Yannick Deichmann und Ersin Zehir über das Tor (42.).

Der VfB war nun gut im Spiel und blieb das nach der Pause. Die Partie war nun ausgeglichener und temporeich, und auch wenn es keine Vielzahl an großen Torchancen auf beiden Seiten gab attraktiv. Osarenren Okungbowa blieb nach starkem Vorstoß und Doppelpass mit Zehir im Strafraum hängen (52.). Martin Röser kam nach einer Steinwender-Hereingabe einen Schritt zu spät (55.). Vier Minuten später fiel das 0:1 schon nicht mehr völlig überraschend: Mirko Bolands öffnender Ball wurde von Deichmann auf dem rechten Flügel verarbeitet. Dessen Hereingabe köpfte Steinwender aus sechs Metern platziert ein (59.). Doch die Freude währte nicht allzu lang. Als sich Mittelstürmer Janjic ins Mittelfeld zurückfallen ließ, erkannte er stark die von ihm selbst geöffnete Lücke in der VfB-Deckung, den Pass nahm der gerade eingewechselte Aykut Yildirim auf, zog an Raeder und Tommy Grupe vorbei und schoss ein – 1:1 (66.).

Die Schlussphase sah beide Teams nicht zufrieden mit dem einen Punkt. Verl suchte den Weg nach vorn, ohne jedoch noch in klare Abschlusssituationen zu kommen. Beim VfB hatte Trainer Rolf Landerl das Zeichen gesetzt und für Stürmer Soufian Benyamina Verteidiger Okungbowa aus dem Spiel genommen. So blieb auch Lübeck offensiv ausgerichtet. Deichmann scheiterte mit einem Schuss an Keeper Robin Brüseke (85.). Doch in der Nachspielzeit hatte er mehr Glück. Ausgangspunkt war Kapitän Grupe, der Mitte der gegnerischen Hälfte mutig attackierte. Aus dem Ballgewinn setzte sich Zehir durch und spielte zurück zu Deichmann, der aus 14 Metern flach ins lange Eck traf (90./+1). Die verbleibenden zwei Minuten verteidigte der VfB diesen 2:1-Siegtreffer robust und geschlossen – und hatte so zum dritten Mal hintereinander Grund zum Jubeln.

Gleichzeitig beendete der VfB auch eine kleine historische Serie: Es war im siebten Punktspielvergleich der erste Sieg über den SC Verl, der allein die letzten fünf Duelle gegeneinander für sich entschieden hatte. Einzig Jiri Homola 2001 hatte vor dieser Partie überhaupt ein Tor für die Lübecker gegen die Ostwestfalen erzielt.

SC Verl: Brüseke – Lang (66. Lannert), Mikic, Stöckner, Ritzka – Sander, Kurt, Schwermann – Rabihic (62. Yildirim), Janjic, Taz (86. Eilers).

VfB Lübeck: Raeder – Riedel, Grupe, Okungbowa (80. Benyamina) – Steinwender (71. Deters), Zehir, Mende, Boland, Thiel (42. Rieble) – Röser, Deichmann.

SR: Arne Aarnink (Nordhorn).

Zuschauer: keine (in Paderborn).

Tore: 0:1 Steinwender (59.), 1:1 Yildirim (66.), 1:2 Deichmann (90./+1).

Gelbe Karten: Thiel, Okungbowa, Deichmann.

Kabeldiebstahl in Homburg

Homburg (ots) – Im Zeitraum von Samstag, den 14.11.2020 ,13:00 Uhr, auf Montag,
den 16.11.2020 ,08:00 Uhr (Feststellzeitpunkt), wurden ca. 30 bis 40 m
Starkstromkabel von einem Baustellengelände in der Pasteurstraße in Homburg
entwendet. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf ca. 200EUR. Zeugen, die
sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit der
Polizeiinspektion Homburg, Tel.: 06841/1060 in Verbindung zu setzen.

Quelle: Polizei

Schüler- und Lehrerverbände: So kann es nicht weitergehen!

Massive Kritik an den Vorgaben der Politik üben die Landesschülervertretung des Saarlandes (LSV) sowie die Lehrerverbände im dbb und der GEW. In einer gemeinsamen Erklärung wenden Sie sich deshalb an die Öffentlichkeit:

„Die Situation in den Schulen ist sehr angespannt. Wöchentliche Änderungen der Hygienemaßnahmen fordern die Lehrkräfte und die Schulleitungen. Von einem „normalen Unterrichtsbetrieb“ kann schon lange keine Rede mehr sein. Offene Konzepte zur Differenzierung und die Umsetzung der Inklusion spielen derzeit in den Schulen keine Rolle.Die Möglichkeiten, abwechselnde Methoden und Sozialformen zum Einsatz zu bringen, sind stark eingeschränkt. 

Lehrkräfte und Schüler*Innen fühlen sich in ihren Sorgen und Ängsten nicht mehr ernst genommen! In den Ministerien werden die Mitarbeiter*Innen in sich wöchentlich abwechselnde Gruppen eingeteilt, damit der Kontakt zwischen Mitarbeiter*Innen minimiert wird. Die Lehrer*Innen werden dagegen immer mehr gefordert und belastet.“ heißt es in der Erklärung.

Während überall Mindestabstände gefordert würden, werde in den Schulen das genaue Gegenteil umgesetzt. Deshalb erhaben der LSV und die Lehrerverbände schwere Vorwürfe:

„Schulen sind keine Versuchslabore! Die Maßnahmen mit denen versucht wird den Schulbetrieb um jeden Preis in Präsenz aufrechtzuerhalten gehen auf Kosten des Gesundheitsschutzes und sind vor allem mit der Unwissenheit und den großen Ängsten mit denen die Schüler*Innen zurückgelassen werden, bestürzend. Die Belastungen und der Druck auf die Schüler*Innen und Lehrkräfte werden stetig derzeitig mehr.

Nach den Neuregelungen sollen sich bei einer Infektion nur noch die allerengsten Kontaktpersonen und direkten Verwandten des Infizierten in Quarantäne begeben. Damit sollen Gesundheitsämter, Testzentren und Labore entlastet werden. Die gesundheitliche Gefährdung für Lehrer*Innen und Schüler*Innen werden dabei fahrlässig in Kauf genommen. Da Schüler*Innen während Leistungsnachweisen, bei geöffneten Fenstern und bei Kopfweh die Maske ausziehen dürfen und die Abstandsregel in Klassenräumen nicht eingehalten werden, Klassen in gemischten Kursen und ständig neuen Sitzkombinationen zusammenkommen, kann eine Infektion nicht ausgeschlossen werden.“

Auch die nach wie vor unbefriedigende Situation im ÖPNV sprechen die Verbände an:

“ im ÖPNV gibt es weiterhin große Probleme mit überfüllten Schulbussen, Zügen und vor allem Saarbahnen. An Haltestellen für die öffentlichen Verkehrsmittel werden zudem häufig die Regeln zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht eingehalten. Gerade an den Orten, an denen Schüler*Innen aus verschiedensten Stufen und unterschiedlichen Schulen ungehindert aufeinandertreffen, sollte ein besserer Infektionsschutz gewährleistet werden.

Man kann nicht sagen, dass nur das engste Umfeld eines Schülers in Quarantäne muss, da in den Schulen die Stufen und Schüler*Innen so gut getrennt werden könnten, wenn die Welt jenseits des Schultors, vor allem auf dem Weg zur Schule, eine ganz andere ist.“

Deshalb werden Forderungen erhoben, um die gegenwärtige Situation zu verbessern:

–       Bedachter Übergang zu Formen des Wechselunterrichtes

–       Angemessene und einheitliche Quarantänemaßnahmen, die Lehrkräfte sowie Schüler*Innen bestmöglich schützen

–       die Unterstützung der Lehrkräfte durch ‚Schulhelfer‘ bei außerunterrichtlichen Tätigkeiten (z.B. Pausen- oder Fluraufsicht)

–       Verbesserte und verlässliche Handlungsanweisungen für den Sportunterricht

–       die zeitnahe Einstellung weiterer Lehrkräfte zur Kompensation von Ausfällen durch Krankheit, Quarantäne oder ähnlichem

–       Entlastung des ÖPNV

Thomas König hilft Ihnen in die Rente

Versichertenältester der Deutschen Rentenversicherung für den Raum St. Ingbert informiert sie bei Rentenfragen im Bürgerhaus Rohrbach.

Der Versichertenälteste der Deutschen Rentenversicherung, Thomas König, ist zuständig für:

Rohrbach, Hassel, Rittersmühle, Oberwürzbach, Reichenbrunn, Sengscheid, St. Ingbert und Rentrisch.

Er hat jeden Dienstag und Freitag zwischen 15 Uhr und 17 Uhr im Bürgerhaus Rohrbach – Obere Kaiserstraße 134, 66386 St. Ingbert-Rohrbach – in der Ortsverwaltungsstelle – seine Sprechstunde.

Nutzen Sie die Möglichkeit und informieren Sie sich über den Stand ihrer Rente, auch für eine Rentenberatung; steht Ihnen Thomas König gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.

Termine gibt es nach Vereinbarung.

Erreichen können Sie Herrn Thomas König während der Sprechstunde im Bürgerhaus                                                             unter Telefon: 06894 / 5908003 oder täglich unter Telefon: 06894 / 580044.

Also, wenn Sie Fragen rund um die Rente haben, einfach bei Herrn Thomas König melden, er gibt Ihre gerne Auskunft.

Günter Weiland ist Schiedsmann für Rohrbach

Wozu ein Schiedsmann?

Das Schiedsamt ist ein auf Zeit ausgeübtes Ehrenamt mit der Aufgabe, zwischen streitenden Parteien in weniger wichtigen strafrechtlichen und nachbarschaftsrechtlichen Angelegenheiten zu schlichten. 

Schiedspersonen entscheiden nicht, sondern führen rechtlich einen Vergleich herbei.

Der Rohrbacher Schiedsmann, Günter Weiland, hat nach Bedarf, seine Sprechstunden im Rohrbacher Bürgerhaus, in der Ortsverwaltungsstelle. Termine werden nach Vereinbarung vergeben.

Termine erhalten Sie nach Vereinbarung unter: Telefon-Nr.: 06894 / 5522

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